Zweite Corona-Infektion – Geschürte Angst muss gepflegt werden
Bei einem Mann aus Hongkong wurde eine zweite Infektion mit dem Corona-Erreger CoV-Sars-2 festgestellt. Ein durchaus nachvollziehbarer Vorgang, welcher allerdings zur Aufrechterhaltung der geschürten Angst umgedeutet wird.

Immunität vor einer Krankheit bedeutet nicht „Uninfizierbarkeit“
Wenn etwas nicht nachlassen darf, dann die Corona-Angst
Die „leitenden“ Medien trugen zum Thema „Corona“ erneut einen Schlagzeilen-Wettbewerb aus. Im Mittelpunkt stand dabei eine „erstmals“ festgestellte wiederholte Infektion mit dem Virus CoV-Sars-2 eines aus Hongkong stammenden Mannes. Er habe bereits in der Vergangenheit einen positiven Befund und nach einem Test nach seiner Rückkehr aus Spanien sei erneut eine Infektion mit dem Covid-Erreger festgestellt worden. Demnach lag die Zeitspanne zwischen dem ersten und zweiten positiven Befund bei rund 4,5 Monaten. Die Vorlage für die alarmistische Berichterstattung lieferten Hongkonger Wissenschaftler. Der Fall wurde u.a. in der South China Morning Post veröffentlicht.
Der Patient wies demnach bei seiner ersten Infektion Symptome auf und ist wieder genesen. Die zweite Infektion sei jedoch ohne jegliche Symptome gewesen und dies sei auch so geblieben.
Im Prinzip hätten die Medien über diesen Fall auch berichten können, was dieser tatsächlich aussagt. Der betroffene Mann war scheinbar immun gegen Covid. Jedoch zogen es die Medien vor, die zweite Infektion derart zu verbreiten, dass in diesem Fall trotz einer genesenen ersten Erkrankung keine Immunität vorläge. Die Immunität gegen eine Krankheit sagt nicht aus, sich zu keinem Fall wieder infizieren zu können. Selbst bei einer vorliegenden Immunität kann der Krankheitserreger durchaus in den Körper des Betroffenen eindringen. In diesem Fall liegt eine Infektion vor und eben diese wurde festgestellt. Allerdings wird der erneut Infizierte aufgrund seiner Immunität nicht erkranken, also auch keine Symptome aufweisen. Diese Tatsache lässt sich allerdings kaum „reißerisch“ verkaufen, geschweige für die Verbreitung weiterer Angst verwenden. Selbst wenn es immer offenkundiger wird, dass die Maßnahmen wegen Corona völlig überzogen waren, liegt es im höchsten Interesse der Verantwortlichen, die These einer „dahinraffenden Gefahr“ weiter aufrecht zu erhalten.
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