Zur Erinnerung – CDU Euro-Propaganda und ESM-Regeln

Euro-Strategie-


Schuldenübernahme, Schuldentransfers und gemeinschaftliche Schulden wurden allesamt vor und kurz nach der Einführung des Euros rigoros ausgeschlossen. Dann kamen ESFS und ESM. Eine von den Medien unterstützte permanente Aufweichung der „harten Richtlinien“ führt nun mit den jüngsten Maßnahmen für die „Griechenland-Rettung“ zum insgeheim anvisierten Ziel.

Lüge
Kapitaltransfer von langer Hand geplant

Mit der Schaffung des ESM und dessen Gouverneursrat, ausgestattet mit aller erdenklicher Unantastbarkeit, sicher vor jeglicher Gerichtsbarkeit durch vollkommene Immunität, hat sich der Weg zu einem Kapitaltransfer vom Steuerzahler zu den Banken bereits abgezeichnet. Mit 700 Milliarden Euro aus realen Geldeinlagen, Versprechungen und Hebeln ausgestattet, soll notleidenden Mitgliedsländern mit maximal 500 Milliarden Euro unter die Arme gegriffen werden können.

Die Abgeordneten des Bundestages nickten den ESM unterwürfig ab, sagten damit den Steuergelder-Beitrag von 189 Mrd. Euro zu (BRD mit 27% an ESM beteiligt) und verschleuderten gleichzeitig das (vermeintliche) Hoheitsrecht über die Finanzen gen Brüssel.

Ob CDU oder SPD, die großen „Volks-“ Parteien schenken sich nichts. Die CDU warb für den Euro-Beitritt, um der Bevölkerung die passende, aber ungefragte Meinung zu verpassen und nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war, trat Sigmar Gabriel (SPD) hervor und forderte die Verallgemeinerung der Schulden innerhalb der Euro-Zone. Der ESM bestehe nur aus Garantien und Versprechungen, so der Tenor der verantwortlichen Politiker. Nun wird aber der Kapitaltransfer von der breiten Bevölkerung gen Banken durch die jüngsten Pläne für die „Griechenland-Rettung“ sehr konkret.

Zur Erinnerung – Das Wahlplakat der CDU für den Euro-Beitritt

Bereits im August 2012 wiesen wir auf das Wahlplakat der CDU hin, das den Deutschen dank des Euros eine „glänzende Zukunft“ versprach und jegliche geäußerte Risiken als „übertriebene Sorgen“ erklärte. „Fit für Europa. Stark für die Zukunft“. Da der durchschnittliche Wähler nur über ein relativ kurzes Gedächtnis verfügt, sollten ihm derlei zugemuteten Frechheiten zur Auffrischung der Erinnerungen eigentlich tagtäglich „um die Ohren gehauen“ werden.

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Was kostet uns der EURO?

a) Muß Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen?

Ein ganz klares Nein!
Der Maastrichter Vertrag verbietet ausdrücklich, dass die Europäische Union oder die anderen EU-Partner für die Schulden eines Mitgliedstaates haften.

Mit den Stabilitätskriterien des Vertrags und dem Stabilitätspakt wird von vornherein sichergestellt, dass die Nettoneuverschuldung auf unter 3% des Bruttoinlandsprodukts begrenzt wird. Die Euro-Teilnehmerstaaten werden daher auf Dauer ohne Probleme ihren Schuldendienst leisten können.

Eine Überschuldung eines Euro-Teilnehmerstaats kann
daher von vornherein ausgeschlossen werden.


Zur Erinnerung – Auszüge aus dem ESM-Vertrag

Artikel 9: Kapitalabrufe
Ziffer 3: […] Die ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu, bei Anforderung jeglichem […] durch den Geschäftsführenden Direktor an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen.

Artikel 10: Änderung des Grundkapitals
Ziffer 1: Der Gouverneursrat kann Änderungen des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 […] entsprechend ändern.

Artikel 17: Aufnahme von Krediten
Ziffer 1: Der ESM ist ermächtigt, […] auf den Kreditmärkten, Kredite von Banken, Finanzinstituten und sonstigen Personen oder Einrichtungen aufzunehmen.
Ziffer 2: Die Modalitäten der Kreditaufnahme werden vom Geschäftsführenden Direktor […] bestimmt.

Artikel 27: Rechtsstellung des ESM, Immunitäten und Vorrechte
Ziffer 1: Um dem ESM die Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden ihm im Hoheitsgebiet jeden ESM-Mitglieds die Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte gewährt, die in diesem Artikel festgelegt sind.
Ziffer 2: Der ESM…verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit für den Erwerb und die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, den Abschluß von Verträgen, das Anstrengen von Gerichtsverfahren.
Ziffer 3: Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität … jedoch nicht, soweit der ESM … ausdrücklich auf seine Immunität verzichtet.
Ziffer 4: Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzeswege befreit.
Ziffer 5: Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich.
Ziffer 6: Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich.

Artikel 30: Immunität von Personen
Ziffer 1: Die Gouverneursratsmitglieder, Direktoren und Stellvertreter und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer […] Handlungen und Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke.

Von wem oder was werden die Gouverneursratsmitglieder und deren Handlungen kontrolliert?
Die Prüfung der Rechnungsführung des ESM erfolgt durch unabhängige externe Rechnungsprüfer, die vom Gouverneursrat bestätigt werden.
Der Gouverneursrat sucht sich somit seine eigenen „Kontrolleure“ aus.


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