Zögerliche Abschaffung Soli-Zuschlag – Eine sprudelnde Geldquelle
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags dürfte von den allermeisten betroffenen Arbeitnehmern begrüßt werden. „Lieber heute als morgen“. Die Einigung der CDU/CSU auf eine Rücknahme des Soli-Zuschlags ab 2020 in einzelnen Schritten ist allerdings von Kritik und einem faden Beigeschmack begleitet.
Solidaritätsabgabe als sprudelnde Einnahmequelle für den Bund – Zögerliche Abschaffung
Ein einfacher Stopp des Soli-Zuschlags ist offenbar nicht denkbar
Ende 2019 läuft der Solidarpakt 2 aus und danach soll die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags gestartet werden, mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2030. Diese Pläne verfolgen zumindest CDU und CSU. Die Arbeitnehmer dürften eher von einem sofortigen Stopp der Soli-Abgabe plädieren, denn der Sinn dieser Abgabe wird nur noch zu rund einem Drittel erfüllt.
Im Jahr 2014 flossen dem Bund via Solidaritätszuschlag rund 15 Milliarden Euro zu. Lediglich 5,8 Milliarden Euro erhielten die Länder gemäß dem zugewiesenen Zweck einer „Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisung“. Der „Rest“ von 9,2 Milliarden Euro behielt der Bund für sich selbst. Es sei nur schwer nachvollziehbar, warum die Bürger den Soli-Zuschlag unter diesen Bedingungen bis 2030 weiterzahlen sollten, so das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers Gabriel (SPD), den Soli in den Steuertarif zu integrieren, damit die kalte Progression abgebaut werden könne, sei lediglich ein Griff in die Trickkiste. Die Integration des Solidaritätszuschlages in die Einkommensteuer bedeutete nichts anderes als eine Erhöhung der Steuer. Dem Soli werde lediglich mit einem anderen Etikett versehen, bliebe aber in seiner Form erhalten, so das IW. Fast schon irreführend sei die Ankündigung, im Gegenzug die kalte Progression abschaffen zu wollen. Erst wolle Gabriel die Einkommensteuer spürbar anheben, um zu einem späteren Zeitpunkt auf heimliche Steueranhebungen zu verzichten, kritisierte das Kölner Institut. IW fordert eine Abschaffung des Soli-Zuschlages im Jahr 2019.
der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt die Überlegungen der CDU/CSU, den Soli-Zuschlag ab 2020 in Schritten abzuschaffen. Der Zuschlag erfülle sein ursprüngliches Ziel nicht mehr und darüber hinaus sei es verfassungsrechtlich umstritten, den Soli über 2019 hinaus zu verlängern. Der öffentliche Haushalt sollte nicht auf eine derart unsichere Grundlage bauen, so der BDI.
Die rechtliche Angreifbarkeit der vermeintlichen finanziellen Hilfen für die neuen Bundesländer dürfte wohl der ausschlaggebende Grund für die Abschaffung des Solis sein. Dennoch sieht sich die Bundesregierung offenbar nicht in der Lage, die bereits mehrfach verlängerte Zwangsabgabe einfach einzustellen. Der Soli für die Förderung der Ost-Länder wurde im Jahr 1991 u.a. für die Deckung der Kosten des 2. Golfkrieges begründet.