Zögerlich geführter Anti-Korruptionskampf in der Bundesrepublik

Bestechung-


Der aktive Anti-Korruptionskampf wird in der Bundesrepublik Deutschland sehr zögerlich angefasst. Das zeigt die Ratifizierung der UN-Resolution ebenso wie das sich bis heute in der Warteschleife befindliche europäische Strafrechtsübereinkommen.

Allergisch
Anti-Korruption? Bloß nicht anfassen!

Das Studienergebnis 2016 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat es mal wieder gezeigt. In der Bundesrepublik geht es alles andere als korruptionsfrei zu. Der Bundesregierung dürften diese Zustände durchaus bekannt sein und deshalb mit dem Kontakt des internationalen Strafrechtsübereinkommen allergische Reaktionen zeigen.

Lange ist es bereits her, genauer gesagt 1999, an dem der Europarat das Strafrechtsübereinkommen über Korruption (SEV Nr.173) zur Zeichnung vorlegte. Im Anschluss musste das Übereinkommen noch auf den nationalen Ebenen ratifiziert werden, um das Strafrechtsübereinkommen in den Mitglieds-Ländern inkrafttreten zu lassen.

Die meisten europäischen Länder haben unterschrieben, ebenso ratifiziert und ins nationale Recht umgesetzt. Es gibt da nur wenige Ausnahmen. Dazu zählen Liechtenstein, San Marino und die Bundesrepublik Deutschland. Die Vertretung der Bundesregierung zeichnete das Strafrechtsübereinkommen am 27. Januar 1999 ab, lässt aber die Ratifizierung, geschweige die Umsetzung in nationales Recht bis zum heutigen Tage missen.

Das Ziel dieses Übereinkommens ist die strafrechtliche Verfolgung von Korruptionsfällen sowie ein verbesserter Schutz der Informanten („Whistleblower“), die einen solchen Bestechungs- oder Betrugsfall aufdecken. Immerhin konnte sich die Bundesregierung nach jahrelangem Zögern für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durchringen. Am 09. Dezember 2003 gezeichnet und „schon“ am 12. November 2014 ratifziert.

Halbherzige Umsetzung der Anti-Korruptionsmaßnahmen

Der Weg bis zur Ratifizierung der UN-Resolution war holprig und aufschlussreich. Da dieses Anti-Korruptionsabkommen auch die Bestechung von Mitgliedern der Regierung und Parlamenten betraf, war vor allem aus den Reihen der Abgeordneten und Fraktionsmitliedern eine gewisse „Bockigkeit“ zu verspüren. Vorschläge für die Umsetzung in nationales Recht kamen u.a. von Siegfried Kauder (CDU/CSU), Burkhard Lischka (SPD), Jerzy Montag (Bündnis 90/ Grüne) und Raju Sharma (Die Linke). Für eine Gesetzesanpassung sprach sich vor allem die Regierungsfraktion aus, u.a. Kauder (CDU), Ernst Hinsken (CSU), Norbert Lammert (CDU), Uwe Schummer (CDU) und Ruprecht Polenz (CDU).

Die SPD und Grünen brachten im Bundestag einen Vorschlag ein, bei der korrupte Abgeordnete mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen müssen. Dieser Vorschlag wurde allerdings von der CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt.

Transparenz? Ein Fremdwort

Weiterhin glänzt vor allem die CDU mit Ablehnungen und Verhinderungen von Vorschlägen, die für mehr Transparenz und somit einen Beitrag gegen Korruption leisten könnten. Die Offenlegung von Sponsoren-Einnahmen werden von CDU/CSU abgelehnt. Rechenschaftsberichte der Parteien werden von CDU/CSU abgelehnt. Eine Veröffentlichung von Parteispenden über 10.000 Euro innerhalb kurzfristiger Zeit wird von CDU/CSU abgelehnt. Die Aufstellung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten wird von Ansgar Heveling (CDU Nordrhein-Westfalen) abgelehnt. Namensnennung der Kunden der Abgeordneten in ihren Nebenbeschäftigung und deren Geldleistungen wird von CDU/CSU abgelehnt.

Friedrich Merz (CDU) kämpfte 2006 gegen ein Gesetzesentwurf an, dass die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten offen legen sollte. Er ging sogar bis zum Bundesverfassungsgericht. Zu diesem Zeitpunkt hatte Merz Einkünfte von 11 Neben-Jobs. Er hatte Unterstützung von Siegfried Kauder und den Unions-Fraktionschefs Volker Kauder.

Der ehemalige Verfechter der „Bierdeckel-Steuer“ Merz ist heute Vorsitzender des Atlantik-Brücken e.V. und Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock, der weltweit größte Vermögensverwalter mit einer geschätzten Bilanz von rund 240 Milliarden US-Dollar.

Das klingt alles nach Selbstbedienungsladen gemäß „all you can take“.


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