Zahl der Unternehmensinsolvenzen stark angestiegen

Konjunktur –


Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen im Bundesgebiet ist im Zeitraum Herbst 2021 bis Herbst 2022 stark angestiegen. Leicht rückläufig dagegen das Aufkommen von Verbraucherinsolvenzen.

Auf Jahressicht enormer Anstieg der Insolvenzanträge

Bankruptcy

Die Anzahl der Firmenpleiten stieg bis November 2022 stark an

Leichter Rückgang bei den im Bundesgebiet beantragten regulären Insolvenzen. Im Januar 2023 lag die Zahl der Regelinsolvenzen um 3,2 Prozent niedriger als im Vormonat Dezember. Im Dezember stiegen die beantragten Regelinsolvenzen gegenüber dem November jedoch um 3,1 Prozent an, so das Statistische Bundesamt (Destatis). Das Aufkommen der Beantragungen könnte im Januar dennoch höher liegen, da es erst zu einer Erfassung kommt, wenn das zuständige Gericht eine erste Entscheidung getroffen hat. Zwischen Insolvenzantrag und erster Entscheidung des Insolvenzgerichts kann ein Zeitraum von knapp 3 Monaten liegen.

Im November 2022 zählten die Amtsgerichte nach Ermittlung der endgültigen Ergebnisse 1.312 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Gegenüber dem November 2021 ein Anstieg um 19,9 Prozent. Der Anstieg im Oktober war mit 17,9 Prozent bereits sehr hoch angesiedelt. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger im Rahmen von gemeldeten Unternehmensinsolvenzen lagen im November 2022 bei fast 1,5 Milliarden Euro und damit um rund das Dreifache als ein Jahr zuvor (0,5 Mrd. Euro).

Baugewerbe und Handel bei Insolvenzen ganz vorne

Das Baugewerbe hatte es im November 2022 am stärksten erwischt. Diese Sparte beantragte mit 237 Fällen die meisten Insolvenzen (Nov. 2021, 205 Fälle). Ein Anstieg um 15,6 Prozent. An zweiter Stelle befand sich der Handel mit insg. 207 Insolvenzverfahren (Nov. 2021, 172 Fälle). Ein Anstieg in dieser Sparte, einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, um 20,3 Prozent.

Zahl der Verbraucherinsolvenzen rückläufig

Rückläufig war dagegen die Anzahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzen. Im November 2022 lag das Aufkommen um 5,8 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Destatis vermutet, dass ab Anfang 2021 ein Nachholeffekt bei den Insolvenzanträgen stattfand, da es mit Wirkung zum 01. Oktober 2020 eine Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gab. Diese Änderung sah u.a. eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre vor. Viele Betroffene dürften daher die Beantragung ihrer Privatinsolvenz bis zur Wirksamkeit der Neuregelung hinausgezögert haben. Dieser Nachholeffekt dürfte nun abgeebbt sein.

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