Zahl Asylbewerber im Januar 2021 niedriger als 1 Jahr zuvor
Die Zahl der in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Asylbewerber lag im Januar 2021 deutlich niedriger als ein Jahr zuvor. Eine Einreise aus nicht als „Covid-Risikogebiete“ eingestufte Länder erscheint allerdings als ausgeschlossen.

Ende Januar 2021 noch über 60.400 offene Asylverfahren
Für Normal-Einreisende gilt Pflicht zur Absonderung
Im Januar 2021 lag die Zahl der ins Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber bei 6.949 Personen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied im Januar 2021 über insg. 10.828 Asylanträge (Dez. 9.996). Die Zahl der noch offenen Asylverfahren lag Ende Januar 2021 bei 60.437 (31. Dez. 52.056). Ende Januar 2020 zählte BAMF 58.277 noch ausstehende Asylentscheidungen.
Bei den sog. grenzüberschreitenden Asyl-Erstanträgen handelt es sich lt. Ministerium in der Regel um Erstanträge nach einer Einreise ins Bundesgebiet. Nicht mitgezählt sind Folgeanträge und Erstanträge der Eltern von im Bundesgebiet geborenen Kinder im Alter von jünger als ein Jahr. Diese Fälle seien „als Indikator für die grenzüberschreitende Zuwanderung nach Deutschland nicht relevant“.
Das Bundesamt zählte im Januar 2021 insg. 8.524 gestellte Asyl-Erstanträge. Das Aufkommen lag damit um 30,2 Prozent niedriger als im Dezember vergangenen Jahres. Gegenüber Dezember stieg die Zahl um 14,3 Prozent an.
Im Laufe des ersten Monats des Jahres 2021 gewährte BAMF 2.490 Personen die Rechtsstellung eines Flüchtlings gemäß Genfer Flüchtlingskonvention (anteilig 23 % aller Entscheidungen), für 476 Personen einen Abschiebungsschutz (4,4 %) und für 1.787 Personen subsidiären Schutz (16,5 %). Abgelehnt wurden insg. 3.084 Asylanträge (28,5 %). Bei 2.991 Fällen (27,6 %) sind Asyl-Anträge aufgrund von Rücknahme der Anträge oder anhand des Dublin-Verfahrens erledigt worden.
Die Haupt-Herkunftsländer der Asylbewerber waren im Januar 2021 Syrien (3.240), Afghanistan (1.138), Irak (845) und Türkei (402). In 278 Fällen blieb die Herkunft der Asylbewerber bis mind. Ende Januar ungeklärt.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist Afghanistan seit dem 15. Juni 2020 als ein Risikogebiet aus und stufte das Land am 31. Januar 2021 als Hochinzidenzgebiet ein. Für Syrien gilt diese Einstufung seit Ende Januar ebenfalls. Irak und Türkei blieben bisher ein Risikogebiet (jeweils seit 15.05.2020). Mindestens als Risikogebiet gelten auch alle EU-Länder, sowie europäische Länder außerhalb der EU. „Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung. Seit dem 8. November 2020 gilt grundsätzlich für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.“, so das RKI.
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