Wirtschaftlicher Niedergang aus 1. Lockdown-Welle nicht genug

Virus-Politik –


Die Wirtschaft in der Eurozone und in der EU brach im 2. Quartal 2020 dramatisch ein. Eine Folge der politisch erzwungenen Lockdown-Maßnahmen. Doch der konjunkturelle Niedergang scheint den verantwortlichen Politikern angesichts des jüngsten Beschlusses einer zweiten Lockdown-Welle noch nicht genug zu sein.

Wirtschaftsminister wartet mit seltsamer Rechtfertigung auf

Industrieflaute
Vernichtete Industrie und ausgemerzter Mittelstand scheinen das Ziel zu sein

Die von den Regierungen im Bundesgebiet durchgesetzten Lockdown-Maßnahmen im Frühjahr haben ganze Arbeit geleistet. Eurostat meldete ein Defizit der öffentlichen Hand im zweiten Quartal 2020 von 11,6 Prozent des BIP in der Eurozone und 11,4 Prozent in der EU. Gemäß Maastricht dürfte die Neuverschuldung binnen eines Jahres maximal 3 Prozent betragen.

Man verordne faktisch eine Abschaltung der Wirtschaft, welche nur aufgrund der quasi Massenträgheit nicht vollständig zum Stillstand kam, und veranlasst im gleichen Zuge die Aufnahme riesengroßer Neukredite, um damit für die selbst verursachten Folgen die Bürgen des Landes in die Haft zu nehmen. Mit dem erneut beinahe selbstermächtigten Entschluss, einen ähnlich umfangreichen Lockdown vorerst für November zu verordnen, dürfte das gleiche Spiel eine erneute Auflage erhalten. Dies bestätigen bereits die in diesem Zusammenhang vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mystisch wirkenden Absonderungen:

„Die einstimmig getroffenen harten Beschlüsse sind richtig und notwendig, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zu brechen. Nur wenn dies gelingt, kann sich der Erholungsprozess unserer Wirtschaft dauerhaft fortsetzen und schwerer Schaden für Unternehmen und Beschäftigte verhindert werden.“

Das erneute Niedermähen der Wirtschaft anhand der jüngst gefassten Beschlüsse eines weiteren Lockdowns fördert gemäß Altmaier den Erholungsprozess „unserer“ Wirtschaft dauerhaft. Das Schließen und der Betriebsverbot von Unternehmen verhindere schwere Schäden an diesen Firmen und schütze gleichzeitig die Belegschaft vor Arbeitslosigkeit. Auf so etwas muss man erst einmal kommen. Derlei Begründungen ließen schon beinahe den Rückschluss auf Vorsatz zu.

Proteste zu diesem eigenmächtig gefassten Beschluss sind inzwischen landesweit aus allen betroffenen und auch nicht betroffenen Branchen zu hören. FDP-Politiker und Volljurist Wolfgang Kubicki regte inzwischen dazu an, die Verordnung gerichtlich anzufechten. Eine Grundgesetzwidrigkeit dieser Maßnahmen sei längst erkennbar.

Kosten & Leistungen Girokonto vergleichen

Jetzt kostenlosen Girokontorechner nutzen:

Girokontoausstattung

  • Kontogebühren auf einen Blick
  • Karten-Ausstattung vergleichen
  • Dispo-Zinsen gegenüberstellen
  • Guthabenzinsen vergleichen
  • Zusatzleistungen abfragen
  • Teils Online-Eröffnung möglich

Guthaben, Einkommen angeben, fertig. Online-Girokontovergleich.

Jetzt vergleichen!

970x250

Schreibe einen Kommentar