Weggeschnippte Zigaretten: Erweiterung Einnahmequelle Städte
Teils deutlich erhöhte Beträge innerhalb der jeweiligen Bußgeldkataloge der Städte und Gemeinden sollen offenbar für eine Ausweitung der Einnahmequellen sorgen, eingerahmt als „Signal zugunsten des Umweltschutzes“. So kann eine weggeschnippte Zigarettenkippe durchaus das Begehren auf 120 Euro auslösen.

Die bereits verlangte Tabaksteuer kann sich nach Wegschnippen als Kleinbetrag erweisen
Einige Städte sind bereits eifrig am Einkassieren
Einige Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben ihre neu geschaffene Geldquelle bereits angezapft. Das Wegschnippen einer Zigarettenkippen im öffentlichen Bereich soll dem Übeltäter eine Kostennote in Höhe von nicht weniger als 100 Euro bescheren. Lt. einer Umfrage der Rheinischen Post (Montag) präsentierte so z.B. Köln seit dem 25. Oktober bereits 9 „Missetätern“ einen entsprechenden Bußgeldbescheid. Lüdenscheid verlangt inzwischen von 12 „Wegschnippern“ die Buße in Form von jeweils 100 Euro. In Mönchengladbach scheint der Eifer besonders groß zu sein. In wenigen Wochen erwischte es bereits 45 Raucher, die ihre Kippe einfach fallen ließen oder sie mit den Fingern final beschleunigten. Die Forderungen betragen somit insgesamt stolze 4.500 Euro.
100 Euro sind allerdings nur ein Richtwert. So plant z.B. die Stadt Berlin die Bestrafung für weggeworfene Zigarettenkippen mit 80 bis 120 Euro Bußgeld pro Exemplar. Das Gleiche gilt auch für Einwegbecher und Kaugummis. Das vom Hund liegen gelassene Geschäft kostet 80 bis 300 Euro und in Grünanlagen bis zu 1.500 Euro. Der in Berlin neu gestaltete Bußgeldkatalog soll ab 2020 „in Betrieb“ gehen.
Trotz der teils drastischen Anhebung der Bußgelder für Personen, sind die Sorgen, dass die Einnahmen nicht so ausgiebig ausfallen könnten wie erhofft, dennoch groß. So gab Umweltsenatorin Regine Grünther (Grüne) zu bedenken, dass wohl niemand den Müll einfach so auf die Straße werfe, wenn sich in Sichtweite ein uniformierter Mitarbeiter des Ordnungsamtes befinde. Letztendlich müsse der „Täter“ auch eindeutig feststehen.
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