von der Leyen betont Vormachtstellung EU-Institutionen

„Werte-EU“ –


EU-Kommissarin Ursula von der Leyen wird nicht müde, die Vormachtstellung der EU-Institutionen über die einzelnen Mitgliedsländer zu betonen. Das BVerfG-Urteil zu den EZB-Anleihekäufen müsse sich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes unterordnen.

EU sei Werte- und Rechtsgemeinschaft – Kollektiv, keine Individualität

EU-Flagge
EU-Institutionen sind das Maß der Dinge. Nichts steht darüber

Die ehemalige Bundesverteidigungsministerin und nun EU-Kommissarin Ursula von der Leyen (CDU) scheint die vermeintlich über den EU-Mitgliedsländern stehende Vormachtstellung Brüssels mit Händen und Füßen verteidigen zu wollen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Verfehlungen der Bundesregierung und des Bundestages bezügl. der EZB-Anleihekäufe und der gleichzeitig geübten Kritik an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat von der Leyen offenbar persönlich getroffen. Nachdem sie bereits ein Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen einer Vertragsverletzung in Aussicht stellte, betonte sie nun die Position der jeweiligen EU-Institutionen. „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst.“, so von der Leyen. Die EU-Kommission prüfe nun das BVerfG-Urteil im Detail und wolle ggfs. die nächsten Schritte einleiten. Dies umfasse auch die Option eines Vertragsverletzungsverfahrens, so die EU-Kommissarin.

In der Presse-Erklärung der EU-Kommission führte von der Leyen weiterhin aus: „Das jüngste Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat zwei Angelegenheiten der Europäischen Union in den Blickpunkt gerückt: das Eurosystem und das europäische Rechtssystem. Wir haben die klare Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Mai genau zur Kenntnis genommen. In gleicher Weise hält die Europäische Kommission drei Grundprinzipien hoch: dass die Währungspolitik der Union eine Angelegenheit der ausschließlichen Zuständigkeit der Union ist; dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat; und dass Urteile der Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend sind.“ Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft. Diese müsse zu jeder Zeit gewahrt und verteidigt werden. „Das ist, was uns zusammenhält. Das ist, wofür wir einstehen“, so die CDU-Politikerin.

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