Verwaltungsgericht stopp Wahl-O-Mat zur EU-Wahl – Verfassungsbruch

Politische Bildung –


Der von der Bundeszentrale für politische Bildung betriebene Wahl-O-Mat ist zur EU-Wahl außer Betrieb genommen worden. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Verstoß gegen geltendes Verfassungsrecht festgestellt.

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bpb verstieß mit Wahl-O-Mat gegen Verfassungsrecht – Keine Chancengleichheit

Betreiber des Wahl-O-Mat geben sich überrascht

Offenbar hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) eine Wissenslücke im verfassungsrechtlichen Bereich und glatt übersehen, dass es für alle zur EU-Wahl aufgestellten bzw. wählbaren Parteien eine Chancengleichheit bestehen muss. Das Verwaltungsgericht Köln hat bpb nun „freundlich darauf hingewiesen“, dass der sog. Wahl-O-Mat in dieser Form nicht betrieben werden dürfe. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat das Online-Angebot zur anstehenden EU-Wahl inzwischen abgestellt. Den Stein ins Rollen brachte die Partei Volt Deutschland.

Das vom Verwaltungsgericht am Wahl-O-Mat beanstandete Problem betraf die Auswertung bzw. Darstellung des Ergebnisses nach der Anfrage des potenziellen Wählers und seine politische Ausrichtung. Das Gericht sieht an diesem Punkt weniger bekannte und kleine Parteien benachteiligt. Für die bpb kam diese Entscheidung völlig überraschend. Ein Sprecher erklärte gegenüber WELT (Dienstag), dass der Wahl-O-Mat in dieser Form bereits seit 2002 betrieben wurde. Das Urteil sowie die Einstellung des Online-Angebotes betrifft lediglich die Darstellung für die EU-Wahl und nicht für anderweitige Wahlen, wie z.B. Landtagswahlen.

Für das Verwaltungsgericht war jedoch klar, dass der Anzeigemechanismus das verfassungsrechtlich zugestandene Recht von Volt Deutschland auf Chancengleichheit verletze. Eine geeignete Rechtfertigung für diese Verletzung konnte demnach bpb nicht erbringen.

„Das haben wir schon immer so gemacht“

Ganz nach dem Motto, „wir haben das schon immer so gemacht“, heißt noch lange nicht, dass es mit geltendem Recht, geschweige Verfassungsrecht vereinbar ist. Auch gilt: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Nun hat Volt Deutschland gegen die offensichtliche Verletzung des zugestandenen Rechts geklagt und prompt Recht bekommen. Eine Ohrfeige für die „Bundeszentrale für politische Bildung“.

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