Verlängerung Insolvenz-Amnestie nur Verzögerungstaktik

Corona-Politik –


Mit der geplanten Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht handelt es sich eher um eine weitere Verschleierungs- und Verzögerungstaktik der Bundesregierung als um eine wirkliche Stütze der von der Lockdown-Krise geschädigten Unternehmen.

Bundesregierung

Die als Hilfen verkauften Maßnahmen dienen wohl nur zur Verschleierung der verfehlten Politik

Verlängerung Insolvenz-Amnestie vergrößert Pleite-Welle

Das Verschleiern und Überdecken ungeliebter Tatsachen und von deren Ablenkung scheinen zum Arsenal der politischen Maßnahmen der Bundesregierung zu gehören. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gab inzwischen zu, dass beim heutigen Kenntnisstand ein solcher Lockdown, wie dieser im Frühjahr dieses Jahres angeordnet wurde, jetzt nicht mehr in Frage käme. Dies betreffe u.a. die Schließung von Frisörgeschäften sowie weiteren Gewerken. Die Betroffenen und wohl bereits in Pleite gegangenen Firmen werden die Einsicht Spahns wohl aus tiefstem Herzen „danken“. Da sich auch die Verheißung über keinen einzigen gefährdeten Arbeitsplatz des Parteikollegen und Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier als eine blindlinks in den Wald geschossene Verbal-Absonderung entpuppte, sind es naturgemäß vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe, die von den Lockdown-Verordnungen der Bundes- und Landesregierungen schwerst getroffen wurden. Dafür übt sich Altmaier nun darin, die kürzlich etwas weniger schlecht klingende Prognose zum Wirtschaftsrückgang 2020 als einen grandiosen Erfolg zu verkaufen.

Die große Pleitewelle im Bundesgebiet blieb bisher aus. Dies könnte den Eindruck erwecken, das von den Bundes- und Landesregierungen zu verantwortende Lockdown-Desaster habe den Unternehmen lediglich einige tiefere Kratzer verpasst. Allerdings gilt nach wie vor eine Art Amnestie von der eigentlich verpflichteten Insolvenzanmeldung, sollte die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten oder absehbar sein. Die Bundesregierung greift nun wieder in die Trickkiste, um die Instrumente Verschleierung und Verzögerung zum Einsatz zu bringen. Die Insolvenz-Amnestie solle nach Vorstellungen der Regierungsverantwortlichen nun bis Ende 2020 und falls „nötig“ bis zum Frühjahr 2021 verlängert werden. Dies würde nicht nur das virtuelle Wartezimmer der Insolvenzgerichte füllen, sondern wohl auch nur der erste Anlauf für eine weitere Verlängerung darstellen. Das Kurzarbeitergeld ist von der gegenwärtigen Bundesregierung bis Ende 2021 verlängert worden. Ginge nun auch die Insolvenz-Amnestie bis zum gleichen Datum, wäre damit ein weiterer Klotz über die nächste Bundestagswahl im Herbst 2021 hinaus gewuchtet. Weder ein sichtbar starker Anstieg der Arbeitslosigkeit, noch die vorab losgelassene Insolvenz-Welle würden sich „vorteilhaft“ auf die Ausrichtung der noch willigen Wähler auswirken.

Als einen „brandgefährlichen Irrweg“ bezeichnete die gegenwärtigen Pläne der Bundesregierung nun der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven. Bereits jetzt gebe es zahlreiche Betriebe, „die marktwirtschaftlich nicht mehr rentabel sind oder es nie waren“, so Ohoven zur Neuen Osnabrücker Zeitung (Mittwoch). Jedoch ginge es nicht um die von der Lockdown-Krise besonders hart getroffenen Betriebe wie jene in den Branchen Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungen. Für diese Sparten seien gezielte Förderungen sinnvoll.

Trotz der wirtschaftlichen Schäden aufgrund der von den Regierungen veranlassten Lockdowns ist die Zahl der Insolvenzanmeldungen um mehr als 13 Prozent zurückgegangen. Ein Beleg dafür, „dass mit den staatlichen Corona-Hilfen, dazu zählt auch die pauschale Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, viele Unternehmen künstlich am Leben gehalten werden“, so Ohoven. Diese Betriebe seien nicht mehr wettbewerbsfähig. Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei lediglich ein politisches Kalkül und dränge den Verdacht auf, dass die in Aussicht stehende extrem hohe Pleitewelle im Mittelstand so lange wie möglich aufgeschoben werden soll.

Kosten & Leistungen Girokonto vergleichen

Jetzt kostenlosen Girokontorechner nutzen:

Girokontoausstattung

  • Kontogebühren auf einen Blick
  • Karten-Ausstattung vergleichen
  • Dispo-Zinsen gegenüberstellen
  • Guthabenzinsen vergleichen
  • Zusatzleistungen abfragen
  • Teils Online-Eröffnung möglich

Guthaben, Einkommen angeben, fertig. Online-Girokontovergleich.

Jetzt vergleichen!

970x250

Schreibe einen Kommentar