TTIP Sachverständigenrat entpuppt sich als Weissager

Handelsabkommen-


Ein Sachverständigenrat hat „Verstand zu einer Sache“, möchte man meinen. Doch weit gefehlt. Wenn es sich um TTIP handelt, reicht für die Bundesregierung bereits der Verdacht aus. Oder auch die vorgegebene Linie.

Falschbericht

Geheimnisumwittertes TTIP: Sachverständigenrat entpuppt sich als Weissager

Für detaillierte Aussagen sind keine detaillierten Kenntnisse notwendig

Man gebe einem Sachverständigen ein geschlossenes Paket und darf dieses nicht öffnen. Nun soll er ein verbindliches Gutachten über den Inhalt des Pakets erstellen. Unmöglich? Eigentlich ja, aber nicht für die Bundesregierung und TTIP.

Die schriftliche Anfrage an die Bundesregierung durch ein Mitglied des Deutschen Bundestages, wie der Sachverständigenrat überhaupt zur Erkenntnis komme, dass TTIP für die Wirtschaft vorteilhafte Effekte habe, ohne Kenntnis für die TTIP-Inhalte zu haben, wurde vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) glasklar beantwortet. „Die Kenntnis über die TTIP-Inhalte ist nicht erforderlich“.

Die schriftliche Anfrage an die Bundesregierung im Wortlaut:
„Auf welchem Wege haben die Mitglieder des Sachverständigenrates nach Kenntnis der Bundesregierung die erforderlichen Kenntnisse bezüglich des Inhalts der geheimen TTIP-Unterlage erlangt, die sie in die Lage versetzt haben, im Jahresgutachten 2015/2016 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Bundestagsdrucksache 18/6740) die Aussage zu treffen, dass von TTIP positive Effekte zu erwarten sind (z. B. bei Randziffer 72).“

Die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums im Wortlaut:
„Der Sachverständigenrat hat in Randziffer 72 ff. seines letzten Jahresgutachtens eine nachvollziehbare und begründete Argumentation zu einem möglichen Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen vorgelegt. Die Aussagen des Sachverständigenrates setzen nach Auffassung der Bundesregierung keine Kenntnis der TTlP-Verhandlungsdokumente voraus.“
Vom BMWI veröffentlicht

Was zeichnet einen Gutachter aus?
„Ein qualifizierter Gutachter wird bei Sachfragen zunächst Tatsachen feststellen und danach ggf. Schlussfolgerungen ziehen. Ein Gutachten muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden.“.


Tarifometer24.com – Tarife – News – Meinungen

970x250

Schreibe einen Kommentar