Bei Neuberechnung der Soli-Abgabe wird getrickst
Der Solidaritätszuschlag wird den Steuerzahlern voraussichtlich noch für viele Jahre erhalten bleiben. Für das Festhalten an der Soli-Abgabe scheint der Bundesfinanzminister nicht mal vor Kartenspieler-Tricks zurückzuschrecken.

Zur Bewahrung der Soli-Abgabe wird offensichtlich getrickst
Versprochene Absenkung der Soli-Abgabe wird so nicht eintreffen
Die je eingeführte Solidaritätsabgabe scheint von der Bundesregierung zu begehrt zu sein, als dass sie einfach so wieder abgeschafft werden könnte. Entgegen den immer wiederkehrenden Verlautbarungen einer deutlichen Reduzierung der Abgabenhöhe bis hin zur finalen Einstellung scheint der große Wurf für den ersten Schritt viel kleiner auszufallen als propagiert. Bis zum Jahr 2021 sollte der Steuerzahler durch eine Senkung der Soli-Steuer um rund 10 Milliarden Euro entlastet werden. Doch man könne davon ausgehen, dass die reduzierte Solidaritätssteuer lediglich rund 9 Milliarden Euro einbringen wird, so lt. Nachrichtenmagazin Focus das Ergebnis der Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt).
Diese Zahlen ergeben sich demnach aus der mittelfristigen Finanzplanung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Ausschlaggebend für diese Minderentlastung seien die geplanten Anpassungen am Einkommensteuertarif für 2019 und 2020. Diese Änderungen berücksichtige Scholz für die in Aussicht gestellte Soli-Absenkung jedoch nicht.
Die im Jahr 2018 festgelegte Soli-Freigrenze bis 2021 bliebe unverändert und damit werde die Gesamtentlastung entsprechend geschmälert. Für BdSt-Präsident Holznagel liegt es auf der Hand. Ein Versprechen der Großen Koalition werde klammheimlich gebrochen und der Steuerzahler vorgeführt. Holznagel fordert die vollständige Abschaffung der Solidaritätsabgabe.
Die Solidaritätsabgabe wurde bereits im Jahr 1991 nach dem Anschluss der ehemaligen DDR an das Wirtschaftsgebiet der alten Bundesländer eingeführt. Die Soli-Abgabe fällt an bei der Einkommens- und Körperschaftsteuer. Im ersten Anlauf sollte die Soli-Abgabe lediglich für 1 Jahr (!) gelten. Dann folgte die Fortsetzung der Soli-Abgabe aufgrund von „unerwarteten Mehrbelastungen“. Zu diesen Belastungen diente sogar der Golfkrieg. Die damalige Bundesregierung beschloss letztendlich, die Soli-Abgabe ab 1995 unbefristet weiterzuführen, um damit die Kosten der „deutschen Einheit“ zu finanzieren. Die Länder haben kein Mitbestimmungsrecht. Die Soli-Abgabe fließt exklusiv dem Bund zu. Seit 1998 beträgt die Soli-Abgabe 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer.