Thema Indexmiete für Inflationsausgleich wird aufgeblasen

Wohnungsmarkt –


In den Medien ist verstärkt über Indexmieten zu lesen bzw. zu hören. Ein „großer Trend“ und „flächendeckend“, so der Anschein. Doch hier wird wohl wieder etwas übertrieben, um ein bestimmtes Ziel zu verwirklichen.

Das Thema Indexmiete wird offensichtlich breit getreten

Indexmiete

Viel Lärm um wenig. Die Indexmiete wird sichtlich medial aufgeblasen

Die hiesigen Medien sind ja längst bekannt dafür, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, mit dem Ziel, die Mücke tatsächlich zu einem Elefanten zu verwandeln. Sei es nun die Bildung einer politischen Meinung, oder die erzielte gesellschaftliche Anerkennung von völlig absurden Thesen. Wenn es darum geht, das abgesteckte Ziel zu erreichen, dann darf man diese Angelegenheit auch gerne mal größer aussehen zu lassen, begleitet mit Wiederholungen und Wiederholungen.

So hat die Medienlandschaft auch die sog. Indexmiete für Wohnungen bzw. Häuser für ihre Zwecke entdeckt. Mit dieser Kategorie wird die Miete automatisch an die laufende Inflation angepasst. Zeitungsinhaber, Chefredakteure und Redakteure der teils staatlich alimentierten Medienhäuser sind in der Regel Vermieter. Also könnte dieser Wunschgedanke einer breit durchgesetzten Indexmiete nachvollzogen werden.

Indexmieten nehmen nur geringen Anteil ein

Es ist bereits eine Diskussion über diese Indexmiete losgebrochen (worden). Allerdings wird offensichtlich wieder weit mehr Wind um die Sache gemacht, als diese überhaupt verdient hätte. Derzeit betrifft diese Indexmiete lediglich 2,2 Prozent aller bestehenden Mietverhältnisse. Es ist ein Nischenprodukt, so das Institut für Wirtschaftsforschung (IW). Über Jahre hinweg hatte kaum jemand diese Indexmieten überhaupt zur Kenntnis genommen. Dem Institut ist es nicht unbemerkt geblieben, dass sich die Meldungen über diese Indexmiete angesichts der vorherrschenden Inflation mehren und diese suggerierten, „die Indexmiete sei ein flächendeckendes Phänomen“. Dabei werden nicht einmal verlässliche oder sogar amtliche Zahlen genannt. IW hat nach eigenen Berechnungen nun einen Anteil der Indexmiete von lediglich 2,2 Prozent festgestellt.

Selbst die Staffelmiete, bei der Vermieter die Mietpreise um einen festgelegten Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt anheben, nimmt einen Anteil von lediglich 3 Prozent ein. Die große Mehrheit mit 92 Prozent sind Mietverträge, bei denen die allgemein gültigen Regelungen für Mieterhöhungen vorgesehen sind.
Mit Blick auf Neubauten ab dem Jahr 2020 nehmen die Indexmieten mit einem Anteil von 7 Prozent mehr, aber insgesamt immer noch einen geringen Anteil ein. Bei diesen Neubauten liegt der Anteil der Staffelmietverträge bei 11 Prozent.

Indexmiete für Altbauten nicht ohne Risiko

Indexmieten bergen lt. IW dazu gewisse Risiken für die Vermieter. Wollte ein Vermieter für Energieeinsparungen modernisieren, dann darf die Miete nicht über eine Modernisierungsumlage angehoben werden. Deshalb sollten Indexmieten nur für kürzlich modernisierte Wohnungen oder für Neubauten in Frage kommen. Alternativ könne die Indexmiete auch zeitlich befristet werden.

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