Steuerzahler kommt für Schuldenerlass Griechenland auf

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Der eigentlich logische, aber immer wieder als „abwegig“ bezeichnete Schuldenerlass für Griechenland erhält Konturen. Einen glatten Schuldenschnitt wird es für Athen voraussichtlich nicht geben, aber auf Laufzeitverlängerungen und Subventionen für die Zinsanteile. Natürlich auf die Kosten der Steuerzahler.

Griechenlandkrise
'Eine frohe Botschaft für Athen'

„Frohe Botschaft für Griechenland“ titelt Handelsblatt (Montag) und meint damit die Zugeständnisse der Euro-Zone, um dadurch die Kosten für die „Hilfskredite“ zu senken. Die Laufzeiten könnten in die Verlängerung gehen, bei gleichzeitig sinkenden Zinsen. Dazu soll eine Anbindung der Rückzahlungsraten an die Konjunktur Griechenlands erfolgen.

Die Euro-Zone nennt diese Vorschläge „Schuldenerleichterungsmaßnahmen“ und wurde vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ausgearbeitet. Ziel des „optimierten Schuldenmanagements“ sei die Kostensenkung für Athen. Griechenland müsse in den nächsten Jahrzehnten in der Spur bleiben und dafür seien mittel- und langfristige Entlastungen notwendig, so Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem. Die Schuldentragfähigkeit des Landes werde mit „ernster Sorge“ betrachtet.

Aus den ESM-Papieren geht hervor, dass die durchschnittliche Laufzeit für die Kredite aus dem zweiten Rettungsprogramm (insg. knapp 131 Milliarden Euro) um fünf Jahre verlängert wird. Bis zum Jahr 2050 soll die Tilgung dieser „Hilfskredite“ auf höchstens ein Prozent des griechischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) begrenzt werden. Der Zinssatz werde bis 2050 maximal zwei Prozent betragen.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) will als Beteiligter der ersten beiden Kreditprogramme für Griechenland ein gewichtiges Wort mitreden. Ein Schwerpunkt liegt in der Forderung eines Schuldenerlasses durch die sog. Geldgeber und das andere Gewicht liegt in der Forderung, alle selbst beigesteuerten Kreditbeträge vollumfänglich zurückzuerhalten. Der IWF war u.a. maßgeblich an die wiederholten Falscheinschätzungen der Schuldentragfähigkeit Griechenlands beteiligt.

Steuerzahler soll via ESM die Zinsen an IWF übernehmen

Da der IWF auf jede einzelne Kreditrate zum ursprünglichen Zinssatz besteht, biederte sich der ESM nun an, die vom Internationalen Währungsfonds geforderten Kreditzahlungen mit den entsprechenden Konditionen zu übernehmen und an Griechenland die ausgearbeitete günstigere Variante weiterzureichen. Die Differenz trägt somit der Steuerzahler.

Die Schuldentragfähigkeit eines Landes wird bis zu einer Schuldenquote von 120 Prozent des BIP gesehen. Bei Griechenland war dies im Jahr 2008 (knapp 109%) der Fall. Es folgten die „Rettungspakete“, begleitet von Spar- bzw. Kürzungsdiktaten und dem daraus folgenden Zusammenbruch der Wirtschaft. Inzwischen liegt die Schuldenquote Griechenlands bei rund 173 Prozent. Nach Einberechnung des dritten Kreditprogramms (rund 86 Mrd. Euro) schießt die Quote auf über 200 Prozent hinaus.


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