SPD spricht wohlwollend über Kampf-Drohnen für Bundeswehr

Verteidigungspolitik –


Die SPD sieht durchaus einen Weg, die Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen auszustatten. Es müssen lediglich diverse Kriterien erfüllt werden. Eine konkreter Verbot des Einsatzes im Inneren kommt jedoch nicht zur Sprache.

Drohne

Nach Vorbild der USA soll die Bundeswehr ebenfalls mit „Hellfires“ ausgestattet werden

SPD werde sich der Umsetzung durchaus wohlwollend nähern

Die Ausrüstung der Bundeswehr soll mit Drohnen erweitert werden. Diese ferngesteuerten und unbemannten Fluggeräte dienen u.a. zur Aufklärung und auch für Angriffe aus großen Höhen. Für letztere Fähigkeiten kann sich nach jahrelangem Widerstand nun auch die SPD erweichen. Es müssen lediglich diverse „Kriterien“ erfüllt werden, um letztendlich die Zustimmung zu erhalten. Die SPD-Verteidigungsexpertin Siemtje Möller erklärte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass in der gegenwärtige Entschlussvorlage alle Bedenken der Partei festgehalten müssen, um sich dem „wohlwollend“ zu nähern. Dass das Thema bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr kein Wahlkampfthema innerhalb der großen Koalition sei, erscheint dagegen wieder als nachvollziehbar.

Der Zuspruch für derartige Drohnen scheint innerhalb der SPD relativ einheitlich zu sein. Der „abrüstungspolitische“ Sprecher der SPD-Fraktion, Karl-Heinz Brunner, setzt ebenfalls nur die Erfüllung der Kriterien voraus, damit „wir nicht Nein sagen“. Angesichts der Forderung des SPD-Sprechers, die Drohnen nur „in neuen Mandaten“ einzusetzen, scheint der mit Unterstützung des damaligen SPD-Verteidigungsministers Rudolf Scharping erfolgte „mandatslose“ Angriff auf Jugoslawien in Vergessenheit geraten zu sein. Brunner will zwar „sehr viele Fragezeichen“ bei den Fragen zu Drohneneinsätzen in Afghanistan und in Mali erkennen, aber eine dennoch beinahe buchstäblich schwebende Gefahr sieht er offenbar nicht. Das Bundesverfassungsgericht erlaubte bereits den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Der Einsatz ist zwar nur bei besonderen „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ erlaubt, aber dies ist lediglich eine Frage der Definition. Wie einfach eine solche „Unmöglichkeit“ auch völkerrechtlich möglich gemacht werden kann, zeigt das Streichen bzw. Anpassen der UN-Organisation WHO von diversen Kriterien zum einfacheren Ausruf einer sog. Pandemie.

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