Solidaritätszuschlag rechtens – Soli wird wohl weiterlaufen

Steuerlasten –


Der Solidaritätszuschlag ist rechtens und nicht verfassungswidrig, so die Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Der Soli ist eine seit mehr als 30 Jahre laufende Extra-Besteuerung für den „Wiederaufbau“ der neuen Bundesländer.

Der Soli-Zuschlag ist nicht verfassungswidrig

Besteuerung

Soli-Zuschlag wird die kommenden Jahre voraussichtlich weiter ansteigen

Mitte Mai 1991 wurde für den Solidaritätszuschlag („Soli“) der Startschuss abgegeben. Ursprünglich auf 1 Jahr befristet und im Jahr 1995 dann als „Dauereinrichtung“ erklärt. Im Anschluss wurde am Soli immer wieder herumgeschraubt, die „Zielgruppen umsortiert“ und diverse Einkommensgrenzen gesetzt. Zuletzt entschied der Bundesfinanzhof am 30. Januar 2023 (Nummer 007/23, IX R 15/20) über die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages. Der Zuschlag sei nicht verfassungswidrig. Es kann mit dem „Steuer-Extra-Aufschlag“ also weitergehen.

Solidaritätszuschlag belastet die Unternehmen

Der Soli wird dem Bund im Jahr 2023 voraussichtlich rund 13 Milliarden Extra-Euro einbringen und ein Großteil davon leisten die Unternehmen. Das Institut für deutsche Wirtschaft (IW) rechnet mit einem Soli-Anteil von rund 7 Milliarden Euro seitens der Firmen. Da der Soli-Zuschlag im Jahr 2021 rund 11 Milliarden und im Jahr 2022 rund 12 Milliarden einbrachte, dürfte diese Aufwärtstendenz auch künftig beibehalten werden. Nach wie vor zahlten rund 6 Millionen Personen und 500.000 Unternehmen den Soli.

Steuerlast in Deutschland besonders hoch

Der Soli-Zuschlag trage dazu bei, dass Deutschland innerhalb der EU ein Hochsteuerland ist und auch bleibt. Die Unternehmen sind neben dem Soli auch dazu verdonnert, Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu zahlen. Die Belastungen sind seit 2006 beständig angestiegen, so IW. Im gleichen Zeitraum haben andere Länder die Steuerlast reduziert. Im Jahr 2021 lag die Steuerlast in der EU demnach bei 20,7 Prozent und in den Staaten der OECD bei 22,9 Prozent. In Deutschland liegt die Last dagegen bei 30 Prozent. In einzelnen Kommunen werden die Unternehmen sogar mit bis zu 36 Prozent belastet. Die Steuerlast würde bei der Abschaffung der Soli um fast einen Prozentpunkt gesenkt werden.

Abschaffung Soli sei überfällig

Der ursprüngliche Grund der Soli-Einführung, die Finanzierung der angeschlossenen neuen Bundesländer, sei obsolet. In den Jahren 1995 bis 2022 flossen in die Staatskasse dank des Solis um 130 Milliarden Euro mehr ein als für den „Wiederaufbau“ der neuen Bundesländer ausgegeben wurde. „Der Soli ist nicht mehr zeitgemäß, das ist seit Jahren bekannt“, so Tobias Hentze, IW-Steuerexperte. Der Soli mutierte zu einer „verkappten Unternehmensteuer“ und müsse nun abgeschafft werden. Das sei überfällig.

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