Sog. Corona-Hilfe für Studenten – 500 Euro für 3 Monate

Politik –


Vom Corona-Lockdown finanziell betroffene Studenten können sich auf eine „Soforthilfe“ freuen. Das Bildungsministerium gewährt einen Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für 3 Monate.

Girokonto Studenten

Bundesregierung setzt offenbar nicht viel auf Investition in die Zukunft

Kontostand des Studenten deckelt den Zuschuss

Bereits die Energie-, Klima- und nun auch Corona-Politik erweckt den Eindruck, als wolle man mangels einer Zukunft nun in kürzester Zeit noch das Maximum der Umverteilung erreichen. Diesen Eindruck könnte man auch am Umfang der Bereitschaft der Bundesregierung erkennen, die auf dem Trockenen sitzenden Studenten unter die Arme zu greifen. Deren Studienfinanzierung basiert sehr oft auf das Einkommen eines Mini-Jobs. Der politisch verordnete Corona-Lockdown rasierte auf der Ebene der Geringverdienste besonders gründlich. Das Bundesbildungsministerium zeigte nach den vom Bund und Ländern bereitgestellten 3-stelligen Milliardensummen für die „Wirtschaft“ nun auch ein Erbarmen für die Studenten. Finanziell in Not geratene Studenten sollen als Überbrückungsgeld einen Betrag von insg. 100 Millionen Euro erhalten. Berechtigte erhalten über diese „Stütze“ einen Betrag in Höhe von maximal 500 Euro für drei Monate.

Dieser augenscheinlich vom Tellerrand herunter gefallene Krümel zugunsten der zukunftsorientierten Studenten stieß dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sauer auf. Die Kritik ist entsprechend klar und deutlich. Diese Hilfen seien völlig unzureichend. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Studenten beliefen sich im Jahr 2016 auf 819 Euro, so Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende. Das Ministerium müsse hier dringend nachlegen. „Hier wird ein großer bürokratischer Aufwand betrieben, um den Anspruch auf einen viel zu geringen Zuschuss nachzuweisen“, so Hannack.

Der vom Bundesministerium bewilligte Zuschuss ist gedeckelt vom Kontostand des Betroffenen. Der aktuelle Kontostand darf nach Bezuschussung den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen. Somit erhalten für 3 Monate lediglich die Studenten den maximalen Betrag von 500 Euro, deren Konten restlos auf Null stehen. Zur Beantragung der Sofort-„hilfe“ muss der Kontostand der vergangenen 3 Monate vorgelegt werden.

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