Schweizer UBS erneut zu Milliarden-Strafe verdonnert

Bankenskandale –


Die Schweizer Großbank UBS ist nach Jahren der Ermittlungen und Verhandlungen wegen Beihilfe zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu einer erneuten Milliarden-Strafe verdonnert worden.

UBS Frankfurt

Ein Sitz in Frankfurt a.M. der Schweizer Großbank UBS

Gericht stellte „extreme Schwere“ der Taten fest

Die Schweizer Großbank UBS ist in Frankreich zu einer Milliarden-Strafe verurteilt worden. Ein Gericht in Paris sah die bisherigen Vorwürfe von Geldwäsche und Steuerhinterziehung als erwiesen an und verdonnerte die UBS zu einer Geldstrafe in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Damit erreichte das langjährige Verfahren, das bereits im März 2011 mit einer Voruntersuchung eingeleitet wurde, eine nächste Etappe. Endgültig scheint das Urteil noch nicht zu sein, denn die UBS will nach dem Urteil in Berufung gehen.

Die Ermittlungen wurden im April 2012 von der Staatsanwaltschaft Paris aufgrund des Verdachts von Geldwäscherei und Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Den Stein ins Rollen brachte eine anonyme Übergabe von Papieren, die u.a. auf existierende Konten hinwiesen, die allerdings von der UBS nicht offiziell deklariert wurden. Die Inhaber dieser Konten waren Kunden aus Frankreich und der Schweiz. Dabei soll die UBS keinesfalls passiv gehandelt, sondern aktiv um diese „speziellen“ Kunden geworben haben. Zum jüngsten Urteil folgte das Pariser Gerichts der Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass eine „extreme Schwere“ der Schuld vorliege. Das Umwerben der Kunden seitens der UBS habe auf französischem Boden stattgefunden und die Anstiftung zum Steuerbetrug sei systematisch betrieben worden. Eine in Frankreich ansässige Tochter der UBS wurde aufgrund ihrer „Komplizenschaft“ zu einer Strafe von 15 Millionen Euro verurteilt.

UBS ist kein unbeschriebenes Blatt

Ende 2012 wurde die Schweizer Großbank aufgrund des kräftigen Mitmischens an der Manipulation des Referenzzinses Libor zu einer Geldstrafe von rund 1,16 Milliarden Euro verurteilt. Doch anhand des u.a. von der US-Finanzaufsicht verlangten Schuldeingeständnisses seitens der UBS wurde der unterschiedliche Umgang mit europäischen und US-amerikanischen Banken wieder einmal verdeutlicht. US-Banken kommen in der Regel mit einer Geldbuße gemäß eines außergerichtlichen „Deals“ davon. Geldbußen können buchhalterisch als Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Strafen seitens der Justiz dagegen nicht.

Im Bundesgebiet sorgte die UBS ebenfalls im Jahr 2012 für Schlagzeilen, nachdem das Bundesland Nordrhein-Westfalen anhand einer gekauften „Steuerdaten-CD“ auf die Machenschaften der Schweizer Großbank stieß. Demnach ging es ebenfalls um Beihilfe zur Steuerhinterziehung und einem am Fiskus vorbei geschleusten Betrag von rund 20 Milliarden Schweizer Franken. Dass allerdings auch rund 750 Stiftungen zu den Kontoinhabern gehört haben sollen, ist nie richtig thematisiert worden. Der Verkäufer der „Steuerdaten-CD“ wurde in der Schweiz wegen „Verletzung des Bankgeheimnisses“ angeklagt.




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