Schuldendienst Griechenland: Kontosperre für kleine Steuerschuldner

Griechenlandkrise-


Griechenlands Maßnahmen für den Schuldendienst an den IWF und weitere Gläubiger reichen nun bis zu den Konten der kleinen Steuerschuldner. Kommunen müssen ihr gesamtes Bargeld zusammenkratzen und die kleinen Bürger stehen vor gesperrten Konten, falls die Steuerschuld auch nur 200 Euro betragen mag.

Kontosperre

Athen sperrt Konten kleiner Steuersünder – Im Hintergrund verließen Milliarden das Land

Jeder einzelne Euro zählt – Athen kratzt alles zusammen

Eine geforderte Kapitalverkehrskontrolle in Griechenland gegen den Abfluss von Bankeinlagen in Milliardenhöhe lässt auf sich warten, nicht aber das Sperren von Konten der kleinen Steuerschuldner. Die griechischen Finanzbehörden haben lt. Kathimerini (Samstag) damit begonnen, die Geldeinlagen von kleinen Schuldnern zu beschlagnahmen.

Im Rahmen des Zusammenkratzens jedes einzelnen Euros für die kommenden Rückzahlungen an die Gläubiger, entschloss sich die griechische Regierung offenbar dazu, die Bankkonten von säumigen Steuerzahlern zu sperren und deren Steuerschuld mit Nachdruck einzufordern. In einem von Kathimerini beschriebenen Einzelfall sperrte die griechische Steuerbehörde das Konto eines Mannes, der die Begleichung einer Steuerschuld in Höhe von 200,- Euro versäumte. Das Bankkonto wurde eingefroren. Der Steuerschuldner beglich den geforderten Betrag und erhielt im Anschluss wieder Zugang zu seinem Konto.

In einem weiteren Fall bediente sich die griechische Steuerbehörde dem Druckmittel von Drohungen durch Gerichtsvollzieher, um an die geforderten 24.000 Euro zu kommen.

Offenbar wird nun in der Schuldenkrise die Initiative ergriffen, nachdem seit dem vergangenen Dezember die Einlagen der Banken um Milliardenbeträge geschrumpft sind, weil das Kapital in Strömen das Land verließ. Alleine im März suchten rund 3 Milliarden Euro das Weite. Daraufhin stockte die Europäische Zentralbank (EZB) den die griechischen Banken gewährten Notkredit (ELA) auf 71,8 Milliarden Euro auf.

Griechenland begann zum Wochenende mit dem Einsammeln von Geldern der Kommunen. Die lokalen öffentlichen Einrichtungen erhielten per im „Hau-Ruck-Verfahren“ beschlossenem Gesetz die Anweisung, sämtliche auffindbaren Bar-Bestände an die Zentralbank zu überweisen.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet in den kommenden Wochen die nächsten Kredit-Rückzahlungen in Milliardenhöhe und genießt unter allen Gläubigern die höchste Priorität, während die wenigen griechischen Familien mit dem Besitz von rund 80 Prozent des gesamten griechischen Privatvermögens offenbar den Schutz vor dem Zugriff der Finanzbehörde genießen können.

Übrigens: Das Sperren des Girokontos ist in Deutschland ein längst praktizierter Standardvorgang. Es reicht die „einfache Aufforderung“ der Finanzagentur, um z.B. bei den Sparkassen eine Kontosperrung zu bewirken. Dem vermeintlichen Steuerschuldner bleibt immerhin noch ein wenig Zeit, um den geforderten Betrag noch vor dem Einfrieren des Kontos zu begleichen. Verstreicht die Frist von nur wenigen Stunden, steht der Betroffene vor einem Wulst der Bürokratie.





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