Schäuble: Intransparentes Bargeld in Online-Kasinos

Bargeldverbot Internet Kasinos-

Der Bundesfinanzminister hat eine weitere Maßnahme gegen den Kampf der Steuerhinterziehung angekündigt. In Online-Kasinos würden sich kriminelle Organisationen tummeln, die über das Internet-Glücksspiel ihr Geld durch Waschen illegal am Fiskus vorbei schmuggelten.

Wolfgang Schäuble
Wolfgang Schäuble (CDU)

Immer mehr Geldwäscher würden die Internet-Kasinos dazu nutzen, illegal Geld „rein zu waschen“. Ingo Fiedler vom Institut für Recht der Wirtschaft an der Universität Hamburg erklärte der Wirtschaftswoche (Samstag), dass bei virtuellen Spielkasinos lediglich fünf Prozent der zu waschenden Summe an Kosten anfielen. Dagegen würden „klassische Reinigungen“ mit rund 30 Prozent Kosten zu buche schlagen.

Dargestellte Tatsachen die das Bundesfinanzministerium offensichtlich in Alarmstellung bringen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) stellt fest, dass bei Online-Glücksspielen die Risiken für Geldwäsche und Betrug besonders hoch seien. „Die illegale Herkunft der in den Spielbetrieb eingebrachten Gelder kann durch Transaktionen über mehrere Spielerkonten und Konten der Betreiber bestens verschleiert werden.“, fügt er hinzu.

Schäubles Ziel wäre es, das bestehende Geldwäschegesetz dahingehend zu ergänzen, dass Abläufe im Online-Spielbetrieb transparenter gestaltet werden. Die Betreiber der Online-Kasinos würden verpflichtet werden, die Geldflüsse zwischen den Kunden-Konten und dem Kasino offen zu legen.

Zusätzlich sollen „intransparente Zahlungsformen“ nicht mehr zugelassen werden. Dazu zählten u.a. Prepaid Cards und Bargeld. Damit den Behörden den Möglichkeiten eröffnet werden, die Geldströme besser nachzuverfolgen, wären die Kasino-Betreiber dazu angehalten, einer besonderen Sorgfalt und Organisation nachzukommen.

„Bargeld ist kein transparentes Zahlungsmittel“

Dass beinahe alle Online-Spielkasinos im Ausland sitzen, ist dem Ministerium offensichtlich nicht entgangen. Rund 800.000 deutsche Kunden werden genannt, die die virtuellen Spielkasinos mit ihren Sitz auf Malta oder Bahamas nutzten. Dem deutschen Staatsanwalt bliebe kein anderer Weg, als einen „höflichen Bitt-Brief“ ans (ggfs.) angegebene Impressum des Online-Kasinos zu schicken.

Ein Sprecher Schäubles macht auch keinen Hehl daraus und verspricht sich vom deutschen Gesetz lediglich „eine Initialzündung für internationale Aufsichtsstandards“.

Abgesehen davon, wie viele Länder dem „Deutschen Modell“ folgen werden, das „weltmeisterliche“ Punktesystem in Flensburg wäre ein Beispiel, ist jedoch eine Aussage Schäubles von besonderer Bedeutung: Bargeld ist intransparentes Zahlungsmittel!

In den letzten Jahren tummeln sich immer mehr Befürworter der bargeldlosen Zahlungsverfahren per Chipkarte, sei es Kreditkarten, ec-Karten, Prepaid-Karten, Überweisungen, etc., in den Medien. Unablässig wird die „bequeme Einfachheit“ von bargeldlosen Einkäufen angepriesen. Nun liegt es aber nicht im Sinn eines jeden Bürgers durch „Vorratsdatenspeicherungen“, jegliche getätigte Einkäufe sowie deren Orte und Uhrzeiten nachverfolgen zu können. Der Weg scheint sich allerdings dorthin zu bewegen.

„Nur Bares ist Wahres“ erhält wieder eine höhere Bedeutung. Es ist für den Normalsterblichen bereits heute schon schwer an Bargeld zu kommen, ohne dessen Bezugsort und -zeit ermitteln zu können. Meist wird das Bargeld vom Automaten per Karte abgehoben und der Vorgang in der Datenbank gespeichert.

Die Aussage „Bargeld sei kein transparentes Zahlungsmittel“, sollte dagegen die Bevölkerung zumindest in einen erhöhten „Aufmerksamkeits-Modus“ versetzen.

Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Schäuble

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