Rückblick 2010 – Auszug der neuen Gesetze und Regelungen für 2011
Überblick
- 1 Neuerungen im Jahr 2010 mit Auswirkungen für das kommende Jahr 2011
- 2 Die Änderungen für das Jahr 2011 – Einsparungen und Mehrausgaben
- 3 Kurzer Rückblick 2010 mit den Folgen für das kommende Jahr 2011
- 4 Neues Finanzierungsgesetz GKV betrifft meiste Arbeitnehmer
- 5 Bei winterlichen Strassenverältnissen sind Winterreifen zu benutzen
- 6 Strompreiserhöhungen
- 7 Autofahren mit 17 Jahren
- 8 Gesetzliche Rentenversicherung entfällt für Bezieher von ARGE II
- 9 Elterngeld für „Besser Verdiener“ gekürzt
- 10 Sparen soll sicherer werden
- 11 Das Fliegen wird ab 2011 teurer
- 12 Nie mit Spannung erwartet aber dennoch vermisst – Die Lohnsteuerkarte
Neuerungen im Jahr 2010 mit Auswirkungen für das kommende Jahr 2011

Das Jahr 2010 findet seinen Ausklang und die Rückblendungen zum vergangenen Jahr laufen langsam in den Medien an. Die kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Ereignisse der vergangenen 12 Monate werden chronologisch abgespult. Vieles mag noch aktiv im Gedächtnis verweilen, andere Themen sind schon längst wieder vergessen, Manches ist vielleicht gar nicht bemerkt worden.
Kurzweilige Ereignisse und vor allem medienwirksame „Sensationen“ des vergangenen Jahres haben meist überhaupt keine Auswirkungen auf die kommende Zeit. Sogenannte „mediale Eintagsfliegen“ verweilen nur kurzfrisitg in den Schlagzeilen.
Weniger beachtet werden jedoch die „trockenen und uninteressanten“ Bereiche wie neue
Gesetzesentwürfe, Regelungen und Bestimmungen.
Ausgerechnet die folgenden „ungeliebten“ Neuerungen tragen in der Regel nachhaltige
Konsequenzen für alle davon:
Die Änderungen für das Jahr 2011 – Einsparungen und Mehrausgaben
- Streit zwischen Ärzte und Krankenkassen
- Neues Finanzierungsgesetz zu Krankenkassen – Höhere Beiträge
- Winterreifen als „neue“ Pflicht – Winterreifengesetz verabschiedet
- Strompreiserhöhungen durch neue Umlagen und Steuern
- Autofahren schon mit 17 Jahren – Testphase wird zum „Dauerzustand“
- „Einsparungen die Erste“ – Wegfall Rentenversicherungspflicht ArGe II
- „Einsparungen die Zweite“ – Weniger Elterngeld bis gar kein Elterngeld mehr
- Erhöhung der Sicherheiten für Bankeinlagen – Wichtig für den der’s hat
- „Haushaltsbegleitgesetz 2011“ – Luftverkehrssteuer verteuert die Reiselust
- Wieder ein Stück Tradition weniger – Die Papierform Lohnsteuerkarte verschwindet
Kurzer Rückblick 2010 mit den Folgen für das kommende Jahr 2011
Einige Regelungen sind im Jahre 2010 geändert, bzw. eingeführt worden, die schon im gleichen Jahr wirksam wurden. Viele Bestimmungen jedoch werden ab 01.01.2011 zum neuen „roten Leitfaden“, die spürbare Auswirkungen für Singles bis ganze Familien mit sich bringen können.
Offener Streit zwischen Ärzte und Krankenkassen – Der Patient darf als Zaungast zusehen
Der Zank zwischen den Privat Krankenversicherern und der Ärztekämmer (Ärztestreit PKV) fand seinen Anfang und ging beinahe fließend über in einen offenen Streit zwischen Ärzte und gesetzlichen Krankenkassen.
Der augenscheinige „Flächbrand“ wurde ausgelöst durch gefürchtete Honorarkürzungen für die Ärzte und den erhofften Einsparungen der Krankenkassen durch Leistungskürzungen. Der zwischenzeitliche Höhepunkt der Auseinandersetzung bestand in der Androhung der geschlossenen Rückgabe der Ärztezulassungen. Eine gemeinsame und endgültige Lösung zu diesem Problem wird im Jahre 2010 wohl nicht mehr erreicht werden.
Neues Finanzierungsgesetz GKV betrifft meiste Arbeitnehmer

Bild: Carlo Schrodt / pixelio.de
Ab dem 01. Januar 2011 heißt es schlicht „mehr zahlen“ für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse. Die Beitragserhöhung fügt sich beinahe nahtlos in das derzeitige Streitthema zu Honoraren und Leistungs-Einsparungen zwischen Ärzten und Krankenkassen ein. Man könnte annehmen, dem Patienten wird als zusehender Zaungast ein erhöhtes Eintrittsgeld für das „Theater“ abverlangt.
Fairerweise muss festgehalten werden, dass das GKV-Finanzierungsgesetz schon am 12.11.2010 beschlossen worden ist (Beitragserhöhungen Krankenkassen 2011). Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent, wobei der ermäßigte Beitragssatz von 14,3 auf 14,9% angehoben wird.
Letztmalig wird der Arbeitgeberanteil auf 7,3% angepasst und auf diesen Wert fixiert. In der Zukunft müssen die Versicherungsnehmer jegliche Anteile zur Beitragserhöhung alleine tragen. Das Entgegenkommen der Bundesregierung durch Absenkung der Versicherungspflichtgrenze um 450,- Euro/Jahr zum Beitritt in die Privat Krankenversicherung erscheint dagegen lediglich als „Trostpflaster“.
Allerdings kann dies für manchen Pflichtversicherten der Einriß einer letzten Hürde darstellen (PKV Informationen).
Bei winterlichen Strassenverältnissen sind Winterreifen zu benutzen
„Neues“ altes Gesetz
Das wohl letzte „heiße“ Thema zum Winteranfang das noch im Jahr 2010 seinen Abschluss fand, war die Festlegung der Winterreifenpflicht in die StVo (Winterreifengesetz 2010). Die Reaktionen zum neuen Winterreifengesetz waren teilweise „überraschend“ heftig, obwohl die Bestimmung bisher ein „ungeschriebenes“ Gesetz gewesen ist.
Strompreiserhöhungen

Bild: Cyril SERPAULT - Fotolia.com
Umlagen & Steuern zum Verbraucher durchgereicht
Gleich zum 01.01.2011 greift die erhöhte Steuer zur EEG-Umlage für „Bio-Strom“ (Stromabgaben EEG-Umlage), der vor allem von Photovoltaikanlagen erzeugt wird. Damit die konventionellen Stromerzeuger „nicht zu kurz kommen“, haben sie die neuen Abgaben zu Kernbrennstoffen ebenfalls ab Beginn 2011 zu leisten (Kernbrennstoff Steuer 2011).
Zumindest teilen sich beide „Ergänzungen“ zu den Steuerabgaben für Stromerzeugung eine gemeinsame Eigenschaft. Letztendlich wird der Endverbraucher zur Kasse gebeten. Viele Haushalte erhielten schon im Laufe des Novembers 2010 die Ankündigungen zur Strompreiserhöhung ihrer Stromversorger.
Die bisherigen Strompreissteigerungen zeigten jedoch, dass es nicht lange dauern wird, bis viele weitere Stromerzeuger nachziehen werden um die Mehrkosten und Umlagen durch Erhöhung der Einheitspreise oder Grundgebühren zu decken.
Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat auch in diesem Jahr wiederholt berichtet, dass immer mehr Haushalte die Möglichkeiten des Strompreisvergleiches nutzen, um einen günstigeren Stromanbieter für das folgende Jahr zu finden (Strompreise vergleichen).
Autofahren mit 17 Jahren
Die ersten Gehversuche werden ab 2011 dauerhaft eingeführt.
Jugendliche im Alter von 17 Jahren dürfen ein Auto fahren. Ursprünglich wurde die Testphase bis zum 31.12.2010 eingeräumt. Ab dem Jahr 2011 gilt dieser Modellversuch als dauerhafte Regelung. Für das Bewegen eines Autos sind jedoch immer 2 Personen betroffen, deshalb wird sich der Jubel der 17-jährigen wohl in Grenzen halten, ebenso das „Glücksgefühl“ der ausgewählten Personen, die bei der Autofahrt als Begleiter zugegen sein müssen.
Der Fahrbegleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein und wenigstens seit 5 Jahren einen Führerschein besitzen. Zur Bestimmung des Mindestalters des Fahrbegleiters dürften offenbar die Statistiken der Unfallhäufigkeiten ab diesem Altersbereich gedient haben. Es ist verständlich dass vermieden werden soll, die nachweislich sehr häufigen sog. „Disko-Unfälle“ in eine noch jüngere Altersgruppe zu verschieben.
Gesetzliche Rentenversicherung entfällt für Bezieher von ARGE II

Bild: Ewe Degiampietro - Fotolia.com
Der 01. Januar 2011 läutet für Bezieher des Arbeitslosengeld II eine neue Ära der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Auf den ersten Blick kann das „Entfallen einer Pflicht“ positiv gesehen werden. Der Staat spart sich die Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitslosengeld II -Empfänger ein.
Die Arbeitsagentur zahlt ab 2011 keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr. Der zweite Blick bringt jedoch den klaren Verlust der Ansprüche zur Rentenerhöhung für den Bezieher des Arbeitslosgengeld II ans Tageslicht.
Automatisch wird zu den Pflichtbeitragszeiten nicht mehr der Zeitraum des Arbeitslosengeld II berechnet, sondern gilt lediglich als Anrechnungszeit. Die ohnehin schon „finsteren“ Aussichten zum Bezug einer späteren gesetzlichen Rente werden durch den Wegfall der gesetzlichen Rentenversicherung für Bezieher des ArGe II nur noch verschlimmert.
Die zur Verfügung stehenden Finanzen reichen in der Regel für eine Private Altersvorsorge (z.B. Riesterrente) nicht aus und wenn doch, dann fallen die zu erwartenden gesetzlichen Rentenbezüge derart gering aus, dass im Rentenalter voraussichtlich eine „soziale Stütze“ nötig sein wird.
Für den Bezug dieser soz. Unterstützung werden jedoch die Bezüge aus der privaten Rentenversicherung vollständig entgegen gerechnet werden. Ein „Teufelskreislauf“ der sich durch den Wegfall der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung wohl noch verschärfen wird.
Elterngeld für „Besser Verdiener“ gekürzt
Kompletter Wegfall bei Arbeitslosengeld II
Damit der Jahreswechsel 2010/2011 den Beziehern des Arbeitslosengeldes II so richtig in Erinnerung bleibt, wird das Elterngeld für „frische Eltern“ mit Hartz-IV Bezug völlig gestrichen. Ab 2011 gibt es kein Elterngeld für Arbeitslosengeld II Empfänger.
Das gleiche „Schicksal“ ereilt die Elternteile mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 250.000,- Euro, bei verheirateten Elternpaaren liegt dieser Betrag bei 500.000,- Euro. „Nur“ Kürzungen des Elterngeldes hingegen betreffen die sog. besser verdienenden Eltern ab einem durchschnittlichen Monatseinkommen in Höhe von 1.240,- Euro (14.880 Euro/Jahr).
In diesem Fall wird das bisherige Elterngeld in Höhe von 67% zum letzten Nettolohen auf 65% gekürzt. Immerhin muss zumindest der Versuch das soziale Gefüge aufrecht zu erhalten, in dem man Eltern mit knapp 21.000,- Euro, bzw. 42.000,- Euro monatliches Einkommen das Elterngeld ebenfalls streicht, anerkennen.
Die breite Masse dürfte diese Maßnahme jedoch wohl nicht treffen, dann doch eher die Einsparungen auf dem (Holz-?) Hartz-IV Weg.
Sparen soll sicherer werden
Einlagensicherung auf 100.000,- Euro pro Konto erhöht
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Sogar noch im Jahre 2010, ab 31. Dezember 2010, wird die Einlagensicherung von bisherigen 50.000,- Euro gleich auf 100.000,- Euro verdoppelt. Das gilt für alle Spareinlagen wie Tagesgeld, Festgeld, sowie Termingelder und Sichteinlagen.
Hinzu kommt sogar die Zusicherung, dass die Kunden im Falle einer Insolvenz des betreffenden Geldinstituts ihr Geld innerhalb 30 Werktagen zurück erhalten sollen.
Sollte der Anleger aus dem Sicherheitsgefühl heraus bisher gezwungen gewesen sein, das komplette Kapital auf mehrere Banken zu splitten, so kann ein weiterer Teilbetrag auf das womöglich besser verzinste Sparkonto einer bestimmten Bank ergänzt werden.
Kleinsparer und Kleinanlegern dürfte die erhöhte Einlagensicherung in Deutschland kaum berühren. Da immerhin schon (wieder) ein paar Geldinstitute auf „wackeligen Sockeln“ stehen, kann davon ausgegangen werden, dass das Versprechen zur Rückzahlung des Kontoguthabens binnen 30 Werktagen auf die Probe gestellt werden wird.
Das Fliegen wird ab 2011 teurer

Ob die Luftverkehrssteuer die Reiselust mindert?
Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde zum Jahrsbeginn 2011 gleich um eine Luftverkehrssteuer bereichert. Das gilt für alle Flüge ab Deutschland zu allen Flugzielen dieser Welt. Pro Passagier wird pro Flug von Deutschland aus eine pauschale Abgabe erhoben.
Die Höhe der Luftverkehrssteuer ist nach Flugentfernung gestaffelt. Die Kurzflüge bis zu einer Entfernung von 2.500 Kilometer werden mit jeweils 8,- Euro pro Flugpassagier angesetzt. 25,- Euro werden immerhin für Flüge bis zu 6.000 Kilometer verlangt.
So richtig tief dürfen dann Flugreisende mit Fernzielen über 6.000 Kilometer in die Tasche greifen. 45,- Euro Aufschlag als Luftverkehrssteuer pro Start von deutschen Flughäfen.
Für eine Familie mit 2 Kindern würde eine Fernreise ins beliebte Urlaubsziel Thailand pauschal 180,- Euro mehr kosten, egal zu welcher Jahreszeit oder Saison. Geschäftsreisende innerhalb der EU, sowie Mallorca-Urlauber kommen mit 8,- Euro Aufschlag noch glimpflich davon. Dennoch ist zu bezweifeln, dass die neue Luftverkehrssteuer das „Weltmeister-“ Reiseland Deutschland auf die hinteren Ränge katapultieren wird.
Nie mit Spannung erwartet aber dennoch vermisst – Die Lohnsteuerkarte

Bild: Klicker / pixelio.de
Steuerzahler mit Nachname anfänglich „A“ erhielten sie in der Regel etwas früher als Namen mit „Z“.
Die Lohnsteuerkarte für das folgende Jahr. Der Brief von der Gemeinde wird der Vergangenheit angehören. Die Wege zwischen Gemeinde, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt werden „elektronisch abgekürzt“.
In diesem Jahr ist der Versand der Lohnsteuerkarte schon gestrichen worden. Es gilt noch eine Übergangsfrist für das Jahr 2011 bis die sog. elektronische Lohnsteuerkarte vollständig eingeführt worden ist. Die Eintragungen in den noch gültigen Lohnsteuerkarten 2010 bleiben für das Jahr 2011 erhalten.
Der Arbeitnehmer selbst ist jedoch dazu angehalten, jegliche Änderungen zum kommenden Jahr 2011 wie z.B. Freibeträge, Anzahl der Kinder, etc. anzugeben. Wie immer zählt was zur jährlichen Steuererklärung unterm Strich rauskommt und wer nicht rechtzeitig ändert, darf u.U. eine Steuernachzahlung leisten.
In Zukunft ist nur noch das Finanzamt für Änderungen an den Lohnsteuerdaten zuständig. Für den Steuerzahler soll die elektronische Lohnsteuerkarte den Vorteil bieten, sich zukünftig den Weg zur Meldebehörde zu sparen. Ein Verlust der Papier-Karte ist auch nicht mehr möglich und der kostenpflichtige Ersatz entfällt somit.