Reformierte Midi-Job Regelung verfehlt das angestrebte Ziel
Die zum Beginn 2023 geltende reformierte Midi-Job Regelung kann voraussichtlich ihr Versprechen nicht einhalten. Es gebe zwar Entlastungen für Betroffene, aber auch für Arbeitnehmer mit mittleren und hohen Einkommen.
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Midi-Job Regelung offensichtlich wieder nur ein Zusatz-Pflaster
Die ewige Flickschusterei am Arbeitsmarkt und der Rentenversorgung für die produktiven und auch irgendwann in den Ruhestand gegangenen Menschen in der Bundesrepublik erhält einen weiteren Aufschlag. Neben den Konstrukten „Ich-AG“, „Mini-Job“, „Hartz IV“, „Bürgergeld“, „Aufstocker“ und „Grundrente“ gibt es nun auch eine neue Variante des „Midi-Jobs“. Die geänderte Fassung wurde am 01. Januar 2023 in Kraft gesetzt und soll, so der Tenor, viele Frauen, Teilzeiterwerbstätige und Alleinerziehende entlasten. Für den Midi-Job sind geringere Einzahlungen in die Rentenversicherung vorgesehen, aber bis jetzt ohne Abzüge beim Rentenanspruch.
Kritik an neue Midi-Job-Regelung
Es wäre keine Flickschusterei, wenn es nicht auch Kritik gegen die neue Midi-Job Regelung gäbe. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) bemängelt die durch Midi-Jobs verursachte hohe Belastung der Rentenkasse im Milliarden-Bereich. Dieses Geld sei besser in der Grundrente angelegt.
Vom reformierten Midi-Job profitierten demnach besonders die Teilzeitbeschäftigten, Alleinerziehenden und Frauen. Die verminderten Beiträge für Rente und Sozialversicherungen gelten bis zum einen Arbeitslohn von 2.000 Euro pro Monat. Deshalb könne der Midi-Job einen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten, so DIW. Dennoch gebe es einen Haken. Die neue Regelung führe auch zu Entlastungen für Arbeitnehmer mit einem mittleren und hohen Einkommen, deren Altersarmutsrisiko deutlich geringer sein dürfte. Dieses Ergebnis stammt aus einer Studie anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).
Reform könne Ziel nicht erreichen
Mit der Änderung der Midi-Job Regelung solle das Risiko der Altersarmut gemindert werden. Dennoch sei die Reform nicht zielgenau ausgerichtet, so der wissenschaftliche Mitarbeiter in DIW Berlin und Co-Autor der Studie, Hermann Buslei. Diese Reform koste 1 Milliarde Euro und könne dennoch ihr volles Potenzial entfalten. Das dafür aufgewendete Geld sei nur ein „Tropfen auf dem heißen Stein“ und könne auch keinen Beitrag zur Armutsvermeidung leisten. Dagegen stehen Besserverdienende besser da als zuvor. Für Midi-Jobber gilt ein verminderter Beitragssatz im Einkommensbereich von 520 Euro bis zu 2.000 Euro monatlich (brutto). Die Rentenversicherung leistet den Ausgleich für die vermindert eingegangenen Sozialversicherungsbeiträge. Unterm Strich: Geringere Beiträge, aber den gleichen Rentenanspruch haben als wenn die vollen Beiträge gezahlt würden.
Auch Top-Verdiener werden durch Midi-Job gefördert
Die neue Midi-Job-Regel entlaste auch Arbeitnehmer im höchsten Einkommensbereich, so DIW. Es erfolge keine Prüfung, wie hoch der Stundenlohn liegt oder wie es um die finanzielle Lage des staatlich geförderten Arbeitnehmers steht.
Besser sei es, die Förderung anhand der Grundrente auszubauen. Dies habe den Vorteil, dass sie ausschließlich Haushalte mit einem niedrigen Einkommen erreiche. Dazu benötigten Betroffene keine Anträge für die Unterstützung, so Buslei. Der Bundeszuschuss solle entsprechend angepasst werden, bei einer transparenten Finanzierung der zusätzlichen Kosten.
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