Ratingagentur: Polens Bonität wegen Reform Verfassungsgericht angeschlagen

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Polens Bonität entspricht in den Augen der US-Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) nur noch einem „BBB+“, bei „negativem“ Ausblick. Die Kreditwürdigkeit des Landes leide unter der politischen Reform des hiesigen Verfassungsgerichts.

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S&P glänzt wiederholt mit Einmischung in die Politik anderer Staaten

Neuordnung polnisches Verfassungsgericht stößt auf Widerstand

Die US-Ratingagentur Standard & Poor’s hält die Kreditwürdigkeit Polens für latent angeschlagen. Grund sei die Entscheidung der Politik Polens, die Strukturen des Verfassungsgerichts sowie des öffentlichen Rundfunks zu reformieren.

S&P stufte Polens Bonität auf „BBB+“ ab und blickt auf eine „negative“ Zukunft. Damit ist eine weitere Abstufung in nächster Zeit beinahe schon Programm. Mit der neuen Gesetzgebung habe Warschau dem Verfassungsgericht die Möglichkeit der „effizienten und unabhängigen Arbeit“ genommen, so die Ratingagentur.

Kurz vor Weihnachten 2015 beschloss das polnische Parlament die Neuordnung des Verfassungsgerichts. Bisher war für ein verfassungsgebendes Urteil eine einfache Mehrheit der Verfassungsrichter (15 Richter, für 9 Jahre gewählt) notwendig. Mit der Reform wird nun eine Zweidrittelmehrheit vorausgesetzt. Zusätzlich soll das Gremium für Entscheidungen künftig aus mindestens 13 Verfassungsrichtern bestehen und nicht wie bisher aus 9 anwesenden Richtern.

Kritiker bezeichnen die Reform des polnischen Verfassungsgerichtshof als eine „beabsichtigte Lähmung“, mit der demokratische Grundzüge ausgehebelt werden sollen.

Offenbar stößt dieser Schritt der polnischen Regierung nicht nur bei der EU, sondern auch bei den USA auf Missgunst. Die private US-Firma S&P quittierte den wohl für äußerst eigensinnig gehaltenen Schritt Polens mit einer „Abstrafung“.





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