Ordentlicher Brexit zum 31. Oktober abgesegnet

Brexit-Chaos –


Die Terminverschiebung des EU-Austritts bis zum 31. Oktober 2019 ist nun seitens der EU besiegelt. Optional könnten die Briten auch früher austreten, aber nun bliebe mehr Zeit, das Austritts-Vorhaben neu zu überdenken.

Brexit

Nun könnte der Brexit auch zur gedämpften Herbstlaune vollzogen werden

Der bisherige Austrittsvertrag könnte auch zum Zuge kommen

Nach der Zusage der Vertreter der EU-Mitgliedsländer, dem Vereinigten Königreich für den geordneten Brexit noch eine Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2019 zu gewähren, stimmte der Rat der Europäischen Union nun ebenfalls zu. Damit hat die EU-Kommission das neue Kapitel des sehr dynamischen Brexit-Drehbuchs offiziell freigegeben.

Nun habe das Vereinigte Königreich mehr Zeit, um „die Weichen für einen geordneten Austritt aus der EU zu stellen oder seine Meinung zum Brexit grundsätzlich zu überdenken“, so die Stellungnahme der EU-Kommission. Die Option eines EU-Austritts zu einem früheren Zeitpunkt sei ebenfalls möglich, da der bereits bestehende und vom britischen Unterhaus bisher dreimal abgelehnte letzte Stand des Austrittsvertrages noch immer Geltung besitze. Im Falle einer Zustimmung sei der geregelte EU-Austritt zum folgenden Monatsbeginn möglich.

Damit ist der Termin für den ungeregelten Brexit zum Freitag, den 12. April offiziell geplatzt. Das nun anstehende Thema ist die kommende EU-Wahl im Mai. Sollte das britische Unterhaus dem Austrittsvertrag binnen den ersten drei Wochen des Mais zustimmen, dann sei die Teilnahme an der EU-Wahl nicht erforderlich und der Austritt fände am 01. Juni statt. Andernfalls bliebe das Vereinigte Königreich ein EU-Mitglied „mit allen Rechten und Pflichten“ und dies beträfe auch die Teilnahme an der Wahl des EU-Parlaments.

Die britische Regierung sagte zu, nach wie vor die Position eines austretenden Mitglieds beizubehalten, aber dennoch „konstruktiv und verantwortungsvoll“ mitzuarbeiten. London werde keine Entscheidungen der EU-27 blockieren, welche die Gestaltung der Zukunft betreffe.

Bis zum erreichen der nun verlängerten Frist wolle die EU keine neuen Verhandlungen über den bestehenden Austrittsvertrag und zu den künftigen bilateralen Beziehungen beginnen.

Mit der quasi schwebenden Position der Briten stelle sich nun auch die Frage über die Anzahl der im EU-Parlament vertretenen Abgeordneten. Sollten die Briten an der Wahl teilnehmen, so seien insg. 751 Mandate zu vergeben, andernfalls seien es 705 Mandate. Ein Teil der weggefallenen britischen Sitze würde auf ausgewählte EU-Mitgliedsländer verteilt werden. Dies beträfe u.a. Spanien, Frankreich, Niederlande, Rumänien, Schweden, Polen, Dänemark, Österreich, Finnland, Kroatien, Estland und die Slowakei.

705 Sitze für EU27 – 709 Sitze für Bundestag

Die EU sieht bei derzeit noch 28 Mitgliedsländern und eine Bevölkerungszahl von rund 510 Millionen Menschen ein Parlament mit 750 Abgeordneten und 1 Präsidenten vor. Nach Wegfall der britischen Sitze verblieben 705 Abgeordnete für die gesamte EU und somit um 4 Sitze weniger als im deutschen Bundestag. Bei der vergangenen Bundestagswahl stellten die Wähler relativ viele Direktkandidaten (Erststimme) und da die Parteien nicht auf ihre vorbereiteten (linientreuen) Kandidaten über die Zweitstimme verzichten wollen, kommt die Regelung der Überhangmandate zum Zuge. Zwecks der „Gerechtigkeit“ gegenüber den anderen Parteien erhalten diese sog. Ausgleichsmandate zugesprochen. Kurioserweise kam es 2017 zu 49 Überhangmandaten, die jedoch mit 62 Mandaten „ausgeglichen“ wurden. Die Zusammenstellung des gegenwärtigen Bundestages besteht aus 299 Direktmandaten (Erststimme, unmittelbar) und 410 von den Parteien vergebenen Mandaten (Zweitstimme, mittelbar). Die Gesetzgebung sieht eigentlich einen Bundestag mit 598 Abgeordneten vor. Die 111 aus Überhang und Ausgleich geschaffenen Mandate erhielten die Legitimation ausschließlich durch das Parteiengesetz.

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