Neuerungen zum Hundegesetz 2011 in Niedersachsen – Pflichten und Regeln


Das neue Hundegesetz ab Juli 2011 betrifft Hundehalter und den Vierbeiner

Der 01. Juli 2011 ist der Stichtag für eine neue „Ära“ der Hundehalter /-innen in Niedersachsen. Am 25. Mai 2011 wurde die Vorlage zum neuen Hundegesetz in Niedersachsen abgesegnet. Die neue Hundeverordnung bringt für den Halter als auch für den Hund diverse Neuerungen und Änderungen mit sich.

Neue Regelung zur Hundeverordnung – Die Stichworte zum niedersächsischen Hundegesetz ab 01.07.2011 lauten: Hunde-Führerschein, Hunde-Haftpflichtversicherung und Identifizierungs-Chip

Herrchen und Frauchen müssen zur Schule – Den Hund verstehen lernen

Neues Hundegesetz 2011 Niedersachsen
©: Marko Greitschus / pixelio.de

Der Umgang mit einem Hund will gelernt sein. Das „ungeschriebene Gesetz“ wird in Niedersachsen zur verbindlichen Vorschrift, welches zur Haltung eines Hundes vorausgesetzt wird. Ein angestrebtes Ziel ist die bewußte und höhere Eigenverantwortung der Hundehalter im Umgang und dem Verhalten den Mitmenschen gegenüber.

An vorderster Linie stehen präventive Maßnahmen gegen aggressives Verhalten oder sogar Angriffe gegen Kinder. So mancher Besitzer eines Yorkshire Terriers wird darüber womöglich die Achseln zucken. Allerdings ist der Hundebesitzer von dem Erwerben des „Hunde-Führerscheins“ befreit, wenn dieser seinen Hund schon länger als 2 Jahre als seinen ständigen Begleiter nennen kann. Hundehalter gelten automatisch als „geeignet“ wenn über zwei Jahre hinweg ein Hund besessen worden ist.

Bis Ende 2012 besteht eine Übergangszeit. Ab 2013 müssen alle Hundebesitzer-Anwärter in Niedersachsen den Umgang mit Vierbeinern erlernen. Der Gang zur Hundeschule kann somit ein Doppel-Ereignis werden. Der Hund lernt zu gehorchen und der Besitzer das Verstehen von „Weshalb und Warum, oder auch warum ausgerechnet nicht…“.

Der Hundehalter bekommt ein Stück Papier – Der Hund ein Stück Hightech

Das ab dem 01. Juli 2011 wohl begehrte „Zertifikat“ zum Nachweis von genügend Sachkunde im Hunde-Umgang wird wohl im altbewährten Papierformat überreicht werden. Der Hund jedoch erhält nach dem neuen Hundegesetz ein neues und hochmodernes „Schmuckstück“ angehängt.

Ergänzend zum Halsband und der Marke muss der Vierbeiner ab dem Alter von 6 Monate einen modernen Micro-Chip mit sich führen. Was dem Hundehalter im neuen Pass versehen wird, erhält der Hund als „abgespeckte Kopie an den Hals“.

Die Daten des Hunde-Chips enthalten keine Angaben zum Geburtsort und Geburtsjahr des Hundes, sondern Informationen über seinen Besitzer. Der Chip am Hund ist ebenfalls im Rahmen des Hundegesetzes ab Juli 2011 eine Pflicht.

Hund, Besitzer und Opfer – Keiner soll auf Schadenkosten sitzen bleiben müssen

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Was wäre ein vorgeschriebener Hunde-Führerschein ohne eine Haftpflichtversicherung wie beim Kraftfahrzeug? Nur eine halbe Sache. Ab dem 01.07. ist der Abschluß einer Hundehalter-Versicherung ebenfalls vorgeschrieben.

Sollten trotz genügend Sachkenntnis zur Hundehaltung dem Vierbeiner einst „alle Sicherungen durchbrennen“ und ein Angriff auf eine Person erfolgen, kann der entstandene Personenschaden erheblich werden. Der Verursacher, in diesem Fall der Hundehalter, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Das gilt für Personenschäden genauso wie für einen angerichteten Sachschaden. Da wohl nur die wenigsten Hundehalter große Summen aufbringen können um den Schaden zu begleichen, ist mit dem neuen Hundegesetz gleichzeitig eine Pflicht für eine Haftpflichtversicherung (Hundehaftpflicht) eingeführt worden.

Die Mindestanforderungen an der Hunde-Haftpflichtversicherung sind mit min. 250.000,- Euro für Sachschäden und min. 500.000,- Euro für Personenschäden festgelegt. Als gefährlich eingestufte Hunde (lt. Rasselisten der Länder, bzw. nach bisherigen Auffälligkeiten) müssen neben Chip auch Leine und Maulkorb tragen.

Die neue Hundeverordnung macht Sinn für Halter/-in und Hund

Das neue Hundegesetz in Niedersachsen ist sinnvoll um vor allem die „unbedarften“ Hundebesitzer etwas auf Linie zu bringen. Völlige Ahnungslosigkeit ist schlicht ungeeignet für den Umgang mit einem Vierbeiner, der nur zu oft seinen eigenen Kopf durchsetzen will.

Für Besitzer eines Yorkshire Terriers klingt das neue Hundegesetz samt Eignungstest vielleicht wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Dennoch werden oft große Hunde angeschafft, die den Besitzer vor allem in brenzligen Situationen regelrecht überfordern können.

Dabei muß zum möglichen Schaden nicht unbedingt eine Beißattacke der Auslöser gewesen sein. Unkontrolliertes (unkontrollierbares) Weglaufen über eine Strasse, ohne Folgen auf Zurufe, kann ein gehöriges Desaster auslösen, das die Freundschaft zwischen Hund und Herrchen / Frauchen dauerhaft trüben kann.

Die Kosten für Herrchen-Schule und dem Chip am Hund sind noch nicht geklärt. Das Führen einer „Hunde-Lizenz“ wird ab 2013 verbindlich. Bis dahin werden die Ausbildungen u.a. in den schon vorhandenen Hundeschulen Vorbereitung fnden. Die verordnete Ausbildung für den Hundehalter wird durch den Besuch einer Hundeschule auch zum Vorteil für den Hund ausgelegt werden können.

Für die vorgeschriebene Hunde-Haftpflichtversicherung gilt es zu den Beiträgen die unterschiedlichen Anbieter auf die Vorgaben der Mindest-Schadenssummen zu vergleichen.

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5 Gedanken zu „Neuerungen zum Hundegesetz 2011 in Niedersachsen – Pflichten und Regeln

  • 30. Juni 2013 um 1:09
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    war noch nicht fertig,wollte schreiben: früher haben sich die Hunde gebissen,jeder hatte ne kleine Schramme. Die sind dann auseinander gelaufen und hatten alles geklärt. Heute werden die behandelt wie Schwerverbrecher. Mein Gott,das sind Hunde. Ich komme vom Land,damals war in jedem zweiten Haus ein Hund,und die meisten liefen frei herum. Ist nichts passiert. Das ist heute alles Kontrollzwang und Abzocke von den Gemeinden. Man kanns auch übertreiben. Gibt wichtigere Sachen. L. G. Anke

  • 30. Juni 2013 um 0:51
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    Hallo,liebe Hundefreunde, uns betrifft die Geschichte mit der Sachkundigen Prüfung nicht, wir haben seit 1984 immer große Hunde (Schäferhunde,jetzt Deutsche Doggen ).Trotzdem finde ich das bescheuert. Es wird sich nichts ändern,im Gegenteil. Es hat schon immer unvernünftige Hundehalter gegeben,diese Leute machen jetzt einen Hundeführerschein und glauben dann sie haben alle Rechte und voll die Ahnung. Ich habe öfter das Problem,das,wenn ich meine beiden Doggen angeleint habe und anderen,besonders kleinen Hunden ausweiche solche unvernünftigen Halter hinterherkommen und ihre Hunde losmachen. Oft sind das Jack Russel,die greifen gleich an. Das sind aber immer die selben Leute. Im Landkreis Cuxhaven dürfen sich die Hunde nicht mal kabbeln. Wenn ein Hund größer ist kriegr der gleich ne Strafe. Früher haben die sich ma

  • 30. November 2011 um 8:58
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    Sie haben recht, danke für Ihren Hinweis.
    Pitbull als Beispiel zu nennen ist durchaus mit einem Klischee zu vergleichen. Niedersachsen hat tatsächlich keine einzige Hunderasse „pauschal“ als gefährlich eingestuft. Es liegt auf der Hand, dass Welpen nicht schon automatisch gefährdend werden, nur weil sie einer bestimmten Rasse angehören.

  • 29. November 2011 um 20:01
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    Guten Tag,
    ich bitte da um eine Richtigstellung. Als gefährlich kann jeder Hund eingestuft werden, der mehrmals auffällig wird und ich finde es falsch hier einen Pitbull als Beispiel zu nennen. Rasselisten wird es hier in Niedersachsen weiterhin nicht geben und so kann jeder zum Maulkorb- und Leinenzwang verdonnert werden. Sei es nun ein Pinscher oder ein Wolfshund! Kampfhunde gibt es hier nicht….da ist Niedersachsen den anderen Ländern in Sachen Verstand um einiges vorraus!

  • 10. Juli 2011 um 21:54
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    Hallo, ich persönlich halte überhaupt nichts davon, dass ich gezwungen werde, meinem Tier einen Chip zu implantieren. Es geht hier um reine Zwangsmaßnahmen, wo war die Abstimmung für die Einführung dieses Gesetzes? Wo bleibt die soziale Gerechtigkeit hier? Oftmals ist ein Hund der letzte Freund eines Menschen, vor allem einsame, alte und auch sozialschwache Menschen. Wie sollen die das bezahlen und vor allem einen Hundeführerschein machen? Was ist mit den Hunden, die im Tierheim darauf warten eine neue Heimat zu finden? Für mich ist das alles vor allem eine neue Einnahmequelle! Was ich noch vernünftig finde, ist eine Haftpflichtversicherung. Es ist einfach lächerlich für einen Schoßhund einen Führerschein machen zu müssen. Es sollte viel mehr darauf geachtet werden, dass skrupellosen Züchtern das Handwerk gelegt wird.

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