Negativzinsen für Sparguthaben sind „Neue Normalität“
Von Sparern verlangte Negativzinsen bzw. Parkgebühren sind schon längst keine Ausnahmeerscheinungen mehr. Höhere Gebühren bei Nullzins oder gleich der direkte Abgriff lassen die Sparguthaben der Bundesbewohner schrumpfen.

Negativzinsen und Gebühren räumen zugunsten der Institute die Konten der Sparer ab
Negativ-Zinsen und höhere Gebühren gehören zur „Neuen Normalität“
Mit den ersten „Pionieren“ während der bereits schon seit Jahren währenden Niedrigzinsphase fing es an. Inzwischen ist die Bankenlandschaft im Bundesgebiet überzogen von Kreditinstituten, die für das bei ihnen geparkte Geld einen „Obolus“ verlangen. Fast 200 Banken bieten für die Gelder auf den Tagesgeld- und Girokonten einen Negativ-Zins, bzw. verlangen quasi eine Parkgebühr. Zu diesem Ergebnis kam das Finanzportal Verivox. In Verbindung mit der (noch niedrigen) Inflation kommt die Verwahrung des Geldes auf eines dieser Konten teurer als die Polsterung des Kopfkissens anhand von Geldscheinen.
Die regelmäßige Bezeichnung „seit der Finanzkrise“ suggeriert eine bereits beendete Notlage. Doch von einer „Normalität“ kann angesichts der inzwischen festgefahrenen Null- und Negativ-Zinsen und den von den Notenbanken anhaltend in die Finanzmärkte gespülten Billionen-Beträge keinerlei Rede sein. „Seit Beginn der Finanzkrise“ würde die Wirklichkeit weitaus besser beschreiben.
Die niedrigen Zinsen haben den Sparer lt. einer aktuellen Studie der DZ Bank betrugen die „Wertverluste“ für die Sparer im Bundesgebiet im Jahr 2019 aufgrund der Niedrigzinsen rund 29 Milliarden Euro. Ein hauptsächlicher Grund für diese Riesensumme sei der Umstand, das 28,2 Prozent des Geldvermögens der Privathaushalte in faktisch nicht verzinsten Sichteinlagen oder in Bargeld gehalten werden. In den Jahren 2010 bis 2020 fuhr der deutsche Sparer lt. DZ Bank einen (Zins-) Verlust von rund 732 Milliarden Euro ein. Als Basis für diese Berechnung diente der durchschnittliche Zinssatz für Bankeinlagen von 2,3 Prozent in den Jahren 1999 bis 2009.
Mit den ohnehin schon sehr umfangreich und „kreativ“ umgestalteten Gebührensystemen der Banken gesellt sich nun auch die Ausweitung der für Geldeinlagen verlangten „Parkgebühren“. Lt. Verivox sitzen bereits 145 Banken für die Anrechnung von Negativzinsen am gemeinsamen Tisch. Insbesondere betroffen sind demnach Tagesgeld- und Girokonten für Privatkunden. Noch gilt bei den meisten Geldhäusern ein Freibetrag und die „Parkgebühr“ ab einer bestimmten Geldsumme. So liegt der Zinssatz bei -0,5 Prozent für den Geldbetrag oberhalb von 100.000 Euro bei der Deutschen Bank. Die Raiffeisenbank Ortenburg-Kirchberg verlangt eine „Parkgebühr“ von 0,4 Prozent des Geldbetrages, welcher die Marke von 1 Millionen Euro übersteigt. Es sind allerdings auch schon fünf Banken vertreten, welche den Negativzins bereits ab dem allerersten Euro anrechnen.
Einige Banken verzichten auf einen Negativ-Zins, befriedigen ihren Anspruch auf Renditen jedoch auf dem Wege der Gebührengestaltung. So stellte das Finanzportal 13 Geldhäuser fest, die auf ihre jeweiligen Tagesgeldkonten eine Kontoführungsgebühr erheben. Unterm Strich springt für die Sparer so ebenfalls eine negative Rendite heraus. 0 Prozent Guthabenzins minus Entgelt ergibt eben einen Verlust.
Mit derlei Zins- und Kostenstrukturen wird so mancher Sparer dazu verleitet sein, das Geld von den Konten abzuräumen und damit die eigenen vier Wände zu tapezieren. Doch auf derlei „Ausweichverhalten“ ist man bereits vorbereitet. Der Internationale Währungsfonds (IWF) zeigte Verständnis für die Sorgen der Zentralbanken und schlug bereits eine Art Gebühr bzw. einen Negativzins für abgehobenes Bargeld vor. Wer den Negativzinsen auf den Konten ausweicht, bekommt dafür den Abzug aufgebrummt, wenn der Geldbetrag in Scheinen und Münzen gehalten werden will.
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