Nach 4 Jahren Mindestlohn eine positive Bilanz
Seit der Einführung des Mindestlohns ist auch nach knapp 4 Jahren der „große Abbau“ der Arbeitsplätze ausgeblieben. Eine Bilanz zeigt den bisher positiven Effekt der Lohnuntergrenze auf.

Gastgewerbe profitierte vom Mindestlohn ganz besonders
Der Arbeitsplatz-Abbau nach Mindestlohneinführung ist ausgblieben
Mit der Einführung des Mindestlohns werde es zu einem Abbau der Arbeitsplätze kommen. So klangen die warnenden Töne so mancher Ökonomen und Institute, allen voran das Münchener ifo Institut. Nach einer Zwischenbilanz erkannten die Wirtschaftswissenschaftler des Münchener Instituts, dass es zwar noch zu keiner Arbeitsstellenreduzierung aufgrund der Lohnuntergrenze gekommen ist, aber dies durchaus eintreten könnte, wenn der gegenwärtige Wirtschaftsaufschwung zu Erliegen komme.
Nun besteht der Mindestlohn bereits seit vier Jahren. Ab dem 01. Januar 2019 gilt eine Lohnuntergrenze in Höhe von 9,19 Euro. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich die Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen vier Jahre anhand der Daten von Destatis und der Bundesagentur für Arbeit genauer angesehen. Der DGB hat die Zahlen im Zeitraum zwischen Anfang 2015 und zweites Quartal 2018 betrachtet. Die (knappe) 4-Jahres-Bilanz: Neben den Lohnanhebungen kam es auch zu einer deutlichen Zunahme der Arbeitsplätze.
Demnach lag die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Bundesgebiet Ende Juni 2018 um 9,6 Prozent höher als zu Beginn 2015. Im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Vollzeit- und Teilzeit-Beschäftigungen fiel der Anstieg im Gastgewerbe um 19,4 Prozent und in der Sparte Information und Kommunikation um 17,8 Prozent aus.
So positiv wie die Arbeitsmarktentwicklung nach Einführung des Mindestlohns zu bewerten sei, so müsse dennoch nachgebessert werden. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, für die zu vergebenden Aufträge lediglich tarifgebundene Unternehmen auszuwählen. Darüber hinaus sei der Mindestlohn als „unterste Haltelinie“ nach wie vor nicht existenzsichernd. Auf mittelfristiger Sicht müsse der Mindestlohn ansteigen und „armutsfest“ sein.