Mindestlohnregelung sei ein BIP-Beschleuniger um bis zu 0,5%

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Die deutsche Wirtschaft profitiere von der Einführung der Mindestlohnregelung. Höhere Einkommen sorgten für höhere Kauflust. Der gesteigerte Konsum wirke sich positiv auf das Wachstum aus.

BIP-Wachstum werde um bis zu 0,5% beschleunigt

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Mindestlohne treibe BIP-Wachstum an

Die Einführung der Mindestlohnregelung sorgte für einen messbaren Anschub des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Wirtschaftsleistung im Bundesgebiet werde lt. einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) durch den Mindestlohn für Arbeitnehmer um bis zu ein halbes Prozent angehoben, so der Bericht der Süddeutschen Zeitung. Die Geringverdiener profitierten vom Mindestlohn demnach im Schnitt von 18 Prozent mehr Lohn.

Ein höheres Einkommen fördere die Kauflaune. Aufgrund der Mindestlohnregelung steige der Konsum um 0,5 bis 0,7 Prozent und dies schlage sich entsprechend im Wachstum nieder. Das IMK berechnete ein kontinuierliches zusätzliches Plus des BIP um 0,25 Prozent über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Ein weiterer Wachstumsbeschleuniger seien die durch den Mindestlohn gesteigerten Mehreinnahmen des Staates, sofern dieses Einnahmeplus wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werde. Dadurch fiele der Anstieg des BIP doppelt so hoch aus.

Die von vielen Mindestlohn-Gegnern in Verbindung mit dem Mindestlohn prophezeiten Arbeitsplatzverluste traten lt. IMK nicht ein. Die weitgehend stabile Beschäftigungslage habe sich auf das Wirtschaftswachstum positiv ausgewirkt. Weggefallene Mini-Jobs seien großteils in sozialversicherte Arbeitsplätze umgewandelt worden. Das Arbeitsvolumen sei im Gesamten gleich geblieben.

Eine Ende Juni 2018 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichte Studie zeigte jedoch, dass der Mindestlohn die Zahl der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mit Abhängigkeit von Sozialleistungen kaum verringerte. Zwischen den Jahren 2014 und 2017 (bis November) sank die Zahl der sog. Aufstocker um gerade mal 7.000 Arbeitnehmer. Somit sind derzeit noch immer rund 206.000 Arbeitnehmer in einer Vollzeitbeschäftigung aufgrund zu geringen Einkommens von zusätzlichen Sozialleistungen abhängig.


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