Mindestlohnanhebungen verhindern nicht höhere Armutsrisiken

Arbeitsmarkt –


Jegliche Anhebungen des Mindestlohnes im Bundesgebiet täuschen über die fortgesetzte Einkommensverknappung der Arbeitnehmer hinweg. Der Abstand zur sog. Armutsschwelle wird immer größer. Schröders „Erfolgskonzept“ scheint noch zu funktionieren.

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Mindestlohnanhebungen verhindern nicht Anstieg Verarmungsrisiken

Deutsche Mindestlohn im Vergleich eher unten angesiedelt

Der Mindestlohn im Bundesgebiet wird von verantwortlichen Politiker als eine Errungenschaft des Sozialstaates gefeiert. Dazu wird die Lohnuntergrenze noch regelmäßig angehoben. Der Einstieg im Jahr 2015 lag bei 8,50 Euro pro Stunde. Mit Beginn 2020 liegt der Mindestlohn inzwischen bei 9,35 Euro pro Stunde (2019: 9,19 Euro). Allerdings sieht es mit der „bejubelten“ Lohnuntergrenze im internationalen Vergleich nicht mehr gar so euphorisch aus.

Gemäß des neuen Mindestlohnberichts des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ist der Mindestlohn im Bundesgebiet im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern unten angesiedelt. Mit Beginn 2020 liegt der Mindestlohn in vier Euro-Ländern inzwischen bei mehr als 10 Euro pro Stunde. In Luxemburg darf nicht weniger als 12,38 Euro ausgezahlt werden.

Während allgemein ein Einkommen von 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommensniveaus als Schwelle zur Armutsgrenze definiert ist, liegt der Mindestlohn im Bundesgebiet lediglich bei knapp 46 Prozent. Der EU-Durchschnitt liegt bei 51 Prozent deutlich höher, aber immer noch unter der sog. Armutsschwelle. Für die Bezieher des Mindestlohns im Bundesgebiet kommt hinzu, dass die Mindestlohn-Quote im Bezug zum Durchschnittseinkommen seit Jahren sogar rückläufig ist.

Die Mindestlohnhöhen in den südlichen Ländern weichen stark von den wirtschaftlich stärkeren EU-Mitgliedern ab. So ist z.B. in Griechenland ein Mindestlohn von 3,76 Euro vorgeschrieben, in Spanien 5,76 Euro und in Bulgarien lediglich 1,87 Euro. Der große Unterschied entsteht allerdings nur bei oberflächlicher Betrachtung, da die allgemeinen Lebenshaltungskosten mindestens ebenso unterschiedlich ausfallen. Bei Berücksichtigung des Kaufkraftstandards (KKS) reduziert sich lt. WSI der Abstand zwischen den EU-Mitgliedern „mit niedriger und relativ hoher Untergrenze spürbar.“ Noch profitierten die deutschen Mindestlohn-Bezieher vom relativ niedrigen Preisniveau innerhalb der westeuropäischen Ländern. Dennoch bleibt die Kaufkraft hinter derer in Niederlanden, Frankreich und Luxemburg.

Der vom SPD-Politiker und Ex-Kanzler Gerhard Schröder aufgebaute „bester Niedriglohnsektor in Europa“ scheint derzeit noch nicht gefährdet zu sein.

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