Mindestlohn offenbar nur grobe Orientierungshilfe
Der Mindestlohn scheint für viele Unternehmen lediglich als Orientierungshilfe für die augenscheinlichen Arbeitsverträge zu dienen. In der Praxis kann die Lohnuntergrenze durchaus noch gedrückt werden.

Der Mindestlohn gilt offenbar für 1,8 Millionen Menschen nicht
Mindestens 12,80 Euro für spätere Rente über Grundsicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze wird von zahlreichen Arbeitgebern offensichtlich nicht so ganz genau genommen. Mit 8,50 Euro pro Stunde ging der gesetzliche Mindestlohn am 01. Januar 2015 an den Start. Die Mindestlohnkommission einigte sich über Etappen hinweg auf inzwischen 9,19 Euro pro Stunde im Jahr 2019 und ab 2020 sollen die Arbeitnehmer mindestens 9,35 pro Stunde erhalten. Soweit zur Theorie. Die Praxis sieht jedoch in mindestens 1,8 Millionen Fällen ganz anders aus, so die Feststellung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Der Mindestlohn mag im Arbeitsvertrag augenscheinlich korrekt sein, allerdings handelt es sich lediglich um den vereinbarten Lohn und nicht um den tatsächlich erhaltenen. Die geleistete Arbeitsstunde mag auch mit dem Mindestlohn vergütet werden. Handelt es sich aber um ein Festgehalt, so können ausgedehnte und unvergütete Überstunden den Mindestlohn durchaus in die Tiefe drücken. Arbeitgeber lassen ihre Mitarbeiter in vielen Fällen länger arbeiten als vertraglich vereinbart, so DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell Ende Juni zu Saarbrücker Zeitung. Das derzeit für die Arbeitgeber zur Geltung gebrachte Recht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit sei schwammig. Die Unterlagen ließen sich viel zu leicht manipulieren, so Körzell.
Mit dem Mindestlohn handelt es sich um einen ausgesprochenen Niedriglohn, der das Niveau des „erfolgreichsten Niedriglohnsektors Europas“ kaum anzuheben vermag. Wer aus heutiger Sicht eine Rente erhalten will, die über die Grundsicherung hinausreicht, müsste inzwischen rund 12,80 Euro Mindestlohn erhalten und dies, obwohl Arbeitgeber nahe Institute und Politiker bereits 12 Euro als einen Irrsinn bezeichnen.
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