Mindestlohn kann Armutsrisiko nicht vermeiden
Der Mindestlohn könne den Anspruch, die Armut aus der Gesellschaft zu bannen, nicht gerecht werden. Der Leiter der Mindestlohnkommission sieht andere Gründe für die Armutsrisiken in der Bundesrepublik.

Mindestlohn könne Armutsrisiko im Alter ohnehin nicht vermeiden
Armutsrisiko durch wenig geleistete Arbeitsstunden
Der Mindestlohn biete keinen „umfänglichen Schutz vor Armut“, so der Leiter der Mindestlohnkommission Jan Zilius in einem Gastbeitrag für Handelsblatt. Trotz Beschäftigung mit einer stabilen Wirtschaftslage im Hintergrund sei dennoch ein Teil der Bundesbewohner von Armut bedroht. Das Instrument Mindestlohn könne der Erwartung, die „Gefährdung durch Armut, insbesondere Armut im Alter“ zu vermeiden, nicht entsprechen. Zilius begründet dies durch zwei Beispiele. Lediglich 27 Prozent der Mindestlohnberechtigten lebten in armutsgefährdeten Haushalten, und lediglich 23 Prozent der Menschen aus armutsgefährdeten Haushalten seien erwerbstätig. Lediglich diese seien in der Lage, von den an der Lohnentwicklung gekoppelten Mindestlohn zu profitieren.
Das Risiko von Armut betroffen zu werden habe meist andere Ursachen als ein zu niedriger Stundenlohn, so Zilius. Die Gründe lägen vielmehr in den wenig geleisteten Arbeitsstunden aufgrund von Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Dazu kommen geringe Qualifikation und gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Ein vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ins Gespräch gebrachte gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde berühre ausserdem die Lohnfindung der Sozialpartner. Derzeit würde eine Lohnuntergrenze von 12 Euro in mindestens 267 laufende Tarifverträge eingreifen. Dies betreffe 1.032 von insgesamt 6.713 Tarifgruppen.
Die Mindestlohnkommission ist zusammengesetzt aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Zu den Arbeitnehmervertretern gehören Robert Feiger (u.a. bei IG Bau), Stefan Körzell (u.a. bei IG Metall und beim DGB) und Michaela Rosenberger (bei NGG).
Zu den Arbeitgebertretern zählen aktuell Brigitte Faust (u.a. bei BDA), Steffen Kampeter (Unions-Politiker und u.a. bei BDA) und Karl-Sebastian Schulte (u.a. bei ZDH).
Zusätzlich sitzen Clemens Fuest (ifo Institut) und Claudia Weinkopf (Hochschulrat Universität Duisburg-Essen) in der Mindestlohnkommission als Wissenschaftlicher Beirat. Jan Zilius, der Chef dieser Kommission, war u.a. langjähriges Mitglied in verschiedenen Vorständen und Aufsichtsräten des RWE-Konzerns.Vorstandsmitglied des RWE-Konzerns.
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