Mindestlohn-Ausnahme Langzeitarbeitslose bleibt

Arbeitsmarkt-


Die Ausnahmeregelung für ehemalige Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn soll bis auf Weiteres beibehalten werden. Derzeit gebe es zwar keine „zwingenden Gründe“, aber die Zeiten für Arbeitsmarkt und Wirtschaft könnten auch wieder schlechter werden.

Ausnahmeregel derzeit unbegründet. Präventive Beibehaltung

1-Euro-Job
Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose

Für Langzeitarbeitslose wird auch weiterhin die Ausnahmeregelung beim Mindestlohngesetz gelten. Die Bundesregierung beschloss am 08. Februar 2017 die Beibehaltung der Regelung, dass der Lohn für die Beschäftigung ehemaliger Langzeitarbeitsloser innerhalb der ersten 6 Monate weniger als 8,84 Euro pro Stunde betragen kann.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersuchte im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die für Langszeitarbeitslose aktuelle Situation am Arbeitsmarkt. Demnach finde die Ausnahmeregelung nur in sehr wenigen Fällen tatsächliche Anwendung. Lediglich 1,4 Prozent der Langzeitarbeitslosen forderten vor der Aufnahme der neuen Beschäftigung eine Bestätigung ihrer Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter oder der Arbeitsagentur an.

Im gesamten Bundesgebiet ergebe sich bei rund 25.000 Beschäftigungseintritten pro Monat innerhalb des untersuchten Zeitraums monatlich lediglich 350 Anfragen. Von diesen Bestätigungen werde nur ein Teil genutzt.

Die Bundesregierung sehe derzeit weder „zwingende Gründe für eine Beibehaltung oder Abschaffung der Regelung“. Aufgrund der unsicheren Entwicklung der Arbeitsmarktes und der Wirtschaft, empfiehlt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn aktuell beizubehalten.


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