Martin Schulz verteidigt Hartz-IV-Sanktionen

Willkür-


SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will offenbar in Kooperation mit den Medien etwas Dampf aus dem Thema Hartz-IV-Verbesserungen lassen. Ein zu heißes Eisen, da die vom BVerG festgestellte Unverträglichkeit von SGB II mit dem Grundgesetz wohl möglichst nicht aufgewühlt werden soll.

Hoffnungslosigkeit
Hartz-IV-Abhängige müssen sich an Regeln halten

Das vom SPD-Spitzenkandidaten Martin Schulz vermeintliche Rütteln an Agenda 2010 zeichnet sich trotz Wahlkampfmodus als nur sanfter Feinschliff ab. Verlängerung des Bezuges von Arbeitslosengeld I für Langzeitarbeitslose lautet die Parole des Politikers, dessen Partei zusammen mit den Grünen den umfassendsten sozialen Abbau in der BRD-Geschichte vollzog. Wer aber bereits in Hartz-IV gelandet ist, soll auch weiterhin die Knute zu spüren bekommen.

Im Gespräch mit RP Online sieht Schulz nach wie vor die damals hohe Arbeitslosigkeit dank Agenda 2010 als besiegt und will nun den großen Fachkräftemangel als das aktuelle Problem erkennen. Offenbar übersah Schulz die horrend angestiegene Zahl der prekär Beschäftigten im Niedriglohnsektor und ohne Chancen, die im Zuge der Agenda 2010 ebenfalls zerstörte gesetzliche Rente durch private Anstrengungen auszugleichen. Vorprogrammierte Altersarmut für mehrere Millionen Arbeitnehmer.

Auf die suggestive Fragestellung ging der SPD-Kandidat wohlwollend ein. Lt. Statistiken „geht es unserem Land sehr gut“. Die Löhne, Renten und Anzahl der Abiturienten seien so hoch wie nie. „Sie reden von sozialer Ungerechtigkeit“, so RP-Online, auf die Schulz mit „Deutschland ist ein starkes, ein blühendes Land“ die nahtlos passende Antwort fand.

Hartz-IV Sanktionen sollten bestehen bleiben

Schulz bewertet die vom linken SPD-Flügel geforderte Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen als ein „bisschen überhöhtes“ Thema. Es ginge bei den Sanktionen nicht um Schikanen, sondern um die selbstverständliche Beteiligung der „Bezieher von Hart IV an bestimmte Spielregeln“.

Hartz-IV Spielregeln gehen meilenweit am Grundgesetz vorbei

Der „Gesetzgeber“ deklariert Hartz-IV als das Existenzminimum in den verschiedenen Facetten der Lebensbestreitung. Ernährung, Kleidung, Verkehr und Bildung sind solche Einzelposten. Es soll vermieden werden, dass Hartz-IV-Abhängige vom sozialen Leben ausgegrenzt werden. Mit 409 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende.

Offenbar interessiert sich auch ein SPD-Politiker wie Martin Schulz nicht sonderlich für die Einhaltung des Grundgesetzes, andernfalls hätte er wohl die bereits vom Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen (BGBl. I S. 850, 2094 im Jahr 2011 und BGBl. I S. 610 im Jahr 2013) festgestellte ganz Palette von Grundgesetz-Verstößen durch das überwiegend regelnde SGB II zur Sprache gebracht.

In der Praxis stellt sich immer wieder heraus, dass Hartz-IV-Abhängige der Willkür der Jobcenter-Mitarbeiter ausgeliefert sind. Das zeigt auch die hohe Anzahl der jährlich erfolgreich gegen die Leistungskürzungen der Jobcenter geführten Klagen.

Bei Hartz-IV nach SGB II sind Kürzungen der als Existenzminimum (!) deklarierten Sozialleistungen bis zur völligen Leistungsverweigerung erlaubt. Betroffene können buchstäblich mit Nichts mehr in den Händen dastehen, völlig unabhängig von der Historie vor dem Leistungseintritt. Der Leistungsentzug kann selbst für Hartz-IV-Abhängige gelten, die Jahrzehnte lang berufstätig waren und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlten.

Verfügt der abhängige Arbeitslose über eine durch Verzicht aufgebaute Altersvorsorge, muss dieses Vermögen erst auf ein Minimum reduziert werden, um überhaupt ein Leistungsberechtigter zu werden. Ganz nach dem Motto: „Nachgelagerte Bestrafung wegen BIP-schädlichem Konsumverzicht während der Erwerbsphase“. Bei der Renten-Besteuerung funktioniert dieses Prinzip schließlich auch.

Schulz will im Rahmen seiner Wahlkampf-Thesen diesen sog. Selbstbehalt des vorab aufgebauten Vermögens im Hartz-IV-Fall verdoppeln. Doch Sanktionen dienen nach seiner Ansicht der „Einhaltung von Spielregeln“ und müssten daher beibehalten werden. Allerdings stellte der „rot-grüne Gesetzgeber“ nach gut dünken die Spielregeln selbst und alleine auf, inkl. der vom BVerG festgestellten Unverträglichkeiten mit dem Grundgesetz.

Zur Erinnerung: SPD ist die Abkürzung für „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“. Die CDU/CSU gibt sich wie gwohnt in der Wahlkampfphase als ein strikter Konkurrent der SPD und muss „natürlich“ gegen jegliche Veränderungen an den Hartz-IV-Regeln wettern. Die Union verteidigt heute die unsägliche Politik des stets nach Außen hin präsentierten Gegners.


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