Limitierte ESM-Mittel für Bankenrettung dank Bankenunion?

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Die begrenzten Mittel des Rettungsschirms ESM sollen für die Rekapitalisierung kippender Banken limitiert werden, um nicht die Bonität des Rettungsfonds zu gefährden. Angesichts der bevorstehenden Bankenunion wäre diese „vorbildliche Maßnahme“ jedoch ein sehr leichter Akt.

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Beständige Rettungsquellen für die Banken

Dem permanenten Europäischen Rettungsfonds ESM sollen Bandagen angelegt werden. Der verfügbare Kreditrahmen in Höhe von 500 Milliarden Euro soll bei einem Einsatz für eine Bankenrekapitalisierung in maximale Teileinheiten von je 70 Milliarden Euro gestückelt werden können, wie Handelsblatt online am Donnerstag basierend auf ein der Agentur Reuters vorliegendes Dokument berichtete. Sollte ein Kreditinstitut am Umkippen sein, so müsse bei der Hilfstranche berücksichtigt werden, nicht die Bonität des ESM zu gefährden. Aus diesem Grund soll bei einer direkten Bankenhilfe das Kreditlimit auf 50 bis 70 Milliarden Euro festgelegt werden.

Der ESM wurde ursprünglich als Nachfolger des provisorisch (eigentlich schon dauerhaft) eingerichteten Rettungsschirms EFSF für die Rettung notleidender Euro-Länder eingerichtet. Im Juni 2012 einigten sich die Regierungs-Chefs im Euroraum auf die Ausweitung des ESM für die zusätzliche Rettung für Kreditinstitute innerhalb der Währungsgemeinschaft.

Mittelbegrenzung ESM: Ein „heroischer Kraftakt“

Seither wird um die Durchführbarkeit der direkten Bankenrettung durch den ESM wegen „technischen“ und rechtlichen Gründen herumgestritten. Neben offenen Fragen zur Haftung wird auch der Vorstoß der Europäischen Zentralbank (EZB), den ESM notfalls mit unbegrenzten Mitteln versorgen zu wollen, nicht von jeder Seite bejubelt.

Auf welche fragile Basis die ESM-Direktbankenhilfe gebaut ist, zeigt bereits der Vorschlag, den Rettungsschirm notfalls in eine Mutter- Tochtergesellschaft zu splitten. Damit verspricht sich Brüssel, ggfs. rechtlichen Hindernissen aus dem Weg gehen zu können.

Letztendlich wäre nach der Umsetzung der geplanten Bankenunion und dem gemeinsamen EU-Rettungsfonds der ESM ohnehin auf der „Abarbeitungsliste“ zur Bankenabwicklung an letzter Position. Nach gegebener „Checkliste“ müssten zur Rekapitalisierung der Geldhäuser zuerst die Inhaber (Aktionäre), dann die Gläubiger und dann die Anleger sowie Sparer finanziell bluten. Erst danach käme der ESM ins Spiel, sofern die Mittel aller Vorgänger-Instanzen nicht ausreichten. Eine Begrenzung der Teileinheiten pro Bank dürfte somit nicht schwer fallen.

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