Pkw-Maut: EuGH erkennt Verstoß gegen EU-Recht
Aus der Pkw-Maut für Bundesautobahnen wird es in der derzeitigen Form nichts werden. Der Europäische Gerichtshof hat aufgrund der steuerlichen Entlastung für Kfz-Halter im Bundesgebiet einen Verstoß gegen das EU-Recht festgestellt.
Österreichs Vorwürfe sind nun bestätigt worden

Herbe Schlappe für den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seine Vorstellungen zur Pkw-Maut auf den Bundesautobahnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist zum Schluss gekommen, dass diese Maut gegen das EU-Recht verstoße, da diese Regelung den Autobesitzern im Ausland gegenüber diskriminierend sei.
Diese Diskriminierung komme daher, dass den Fahrzeughaltern im Bundesgebiet eine steuerliche Entlastung als quasi Ausgleich für die Pkw-Maut zugute kommen solle. Deshalb ginge diese Maut-Regelung ausschließlich zulasten der Pkw-Fahrern bzw. -Haltern der anderen EU-Mitgliedsländern.
Den Stein ins Rollen brachte das südliche Nachbarland Österreich. Nachdem die Pkw-Maut für die Bundesautobahnen im Jahr 2015 beschlossen wurde strebte Österreich eine Klage gegen diese Pläne an, aufgrund der nun vom EuGH bestätigten Gründe.
Kurz vor dem Urteil forderten die Grünen, auf die Pkw-Maut schon aus wirtschaftlichen Gründen zu verzichten, da neueste Kalkulationen zu den Einnahmen und Ausgaben ein dickes Minus ergeben.
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