Oberlandesgericht bestätigt Vorgehen gegen Gewinnspiel-Eintragsdienste
Überblick
Bundesnetzagentur erhält „Rückenwind“ gegen die telomax GmbH
Unerlaubt beworbene Gewinnspieleintragsdienste als „Unlautere Geschäftpraktiken nicht hinnehmbar“, so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur (BnetzA) meldete heute mit ihrem Pressebericht die Bestätigung der Handlungen gegen die unerlaubten Gewinnspieleintragsdienste durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Urteil wurde nach einem Eilverfahren heute bekannt gegeben.
Der Beginn war schon im Dezember 2010 – Einhalt gegen telomax GmbH
Ausschlaggebend war das Vorgehen gegen die telomax GmbH schon im Dezember 2010 und Januar 2011 (Infos). Bei vielen Kunden tauchten auf den Telefonrechnungen Beträge auf, dessen Herkunft auf den ersten Blick nicht eindeutig gewesen ist. Die telomax GmbH hat als Verbindungsnetzbetreiberin Beträge von unerschiedlichen Drittfirmen für Gewinnspieleintragsdienste geltend gemacht.
Ein „Kosmetikgutschein im Wert von 100,- Euro“ wurde als Gewinn bei unerlaubten Werbeanrufen versprochen. Während des Telefongesprächs wurden den Angerufenen Verträge „untergeschoben“, die zu einer Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst führten.
Bereits im Dezember 2010 hatte die Bundesnetzagentur gegen die telomax GmbH entsprechend reagiert und derartige Handlungen untersagt. Die telomax GmbH und ein betroffener Drittanbieter haben darauf hin gegen die Bescheide der BentzA einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln selbst gestellt, welche jedoch durch das VG Köln bestätigt worden sind.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen lehnte mit der jüngsten Entscheidung die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ab.
wird auch Zeit. Anfang gemacht und die anderen auch gleich abschalten. Kriege mehr Anfrufe von solch Qatsch wie von Verwanten dann noch mit Vertrag kommen. Weg damit