Neues Gesetz für Winterreifenpflicht – Des einen Freude des anderen Leid?

Gesetzesvorlagen – Winterreifenpflicht-

Kurz vor dem Winter 2010 sollen Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben werden

Gesetz Winterreifenpflicht – Frage „Ja oder Nein“ hat ein Ende

Die Entscheidung zur Winterreifenpflicht ist jetzt „endlich“ gefallen.
Am 26.11.2010 hat der Bundesrat die Zustimmung zum Gesetzesentwurf gegeben. Im Klartext ist das bisher „ungeschriebene“ Gesetz zur verbindlichen Nutzung von Winterreifen jetzt in der StVo verankert. Besonders erwähnenswert ist hierbei, dass Ganzjahresreifen ebenfalls für winterliche Straßenverhältnisse zugelassen sind. Wer mit Sommerreifen im Winter erwischt wird, darf mit einem Bußgeld in Höhe von 80,- Euro rechnen.

Da inzwischen die ersten richtigen schneebedeckten Straßen vor allem im Süden Deutschlands zu „beklagen“ sind, dürfte das neue Winterreifengesetz bei manchen Autofahrern zu überhasteten Reaktionen führen. Jetzt schnellstmöglich auf Winterreifen wechseln, da die Anfahrt, bzw. Weiterfahrt mit Sommerreifen untersagt ist und sonst sehr teuer werden kann.

Die Pflicht für Winterreifen bezieht sich auf „winterliche Straßenverhältnisse“ und ist somit bindend für jedes folgende Jahr, sofern sich keine gesetzlichen Änderungen ergeben.

Weitere Updates: Sommerreifen sind noch keine Pflicht, können aber sparen helfen
Zum Oktober 2012 gelten nach wie vor Winterreifenpflicht und auch Risiken beim Kfz-Versicherer

Zwischenbilanz zur Winterreifen-Pflicht im Oktober 2010:

Winterreifen
Ab Oktober sollten die 'Winterschlappen' drauf

Die Entscheidung zur Festsetzung der Winterreifenpflicht ins Gesetzbuch ist im Monat Oktober nicht mehr gefallen. Die Vorlage des Gesetzesentwurfs vom Verkehrsministerium wurde bis dato nicht beim Bundesrat eingereicht. Deshalb stand die Entscheidung zur Winterreifenpflicht erstmals frühestens am 05. November 2010 zur Debatte, da vorher keine weitere Sitzung statt fand.

Zwischenbilanz zur Winterreifen-Pflicht im November 2010: Bis dato hat sich bezüglich der Gesetzesvorlage, die vom Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vorgelegt werden wollte, nicht viel getan. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Jedoch ist eine noch „fehlende“ Verankerung der Winterreifenpflicht in der StVO kein „Freibrief“ für Sommerreifen auf den Felgen, wenn das Wetter schon längst auf Winterzeit umgeschlagen hat.

Nächste Entscheidung ab 06. November

Winterreifenzwang – Winterreifen-Pflicht jetzt als Gesetz festgeschrieben!

Winterreifenpflicht wird verbindlich

Das Gesetz für Winterreifenzwang liegt schon zur Absegnung durch den Gesetzgeber bereit. Die neue Regelung sorgt für eine verbindliche Nutzung von Winterreifen am Fahrzeug bei „winterlichen“ Wetterverhältnissen.

Obwohl dieser Begriff etwas dehnbar ist, beginnt das „winterliche Verhältnis“ eigentlich schon bei den Temperaturen, auch ohne Schnee und Matsch. Zwar sind die großen Unterschiede des verwendeten Materials zwischen Sommerreifen und Winterreifen nicht mehr so groß wie noch vor einigen Jahren.

Dennoch lassen die haftenden Eigenschaften von Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen deutlich nach und sind somit gegenüber von Winterbereifung deutlich im Nachteil.

Falls dann wirklich der erste Schnee liegen sollte, dann haben Sommerreifen auch ohne ein verbindliches Gesetz nichts mehr am Auto zu suchen. Die sog. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ sind eher eine schlechte als rechte Kompromisslösung.

Diese Art von Bereifung wird weder den sommerlichen noch den winterlichen Verhältnissen „perfekt“ recht. Wer sich wirklich mit größtmöglicher Sicherheit auf den Strassen bewegen will, braucht ganz einfach im Sommer die Sommerreifen und im Winter die Winterreifen.

Die Pflicht für Winterreifen bei entsprechender Jahreszeit ist nicht neu

Die Nutzung von Winterreifen bei „winterlichen Verhältnissen“ ist schon lange keine „freiwillige“ Angelegenheit mehr.
Die eigentliche „Änderung“ zur Winterreifenpflicht ist die Festlegung dieser Vorschrift im Gesetzbuch. Schon in den vergangenen Jahren war das Fahren im Winter mit ungeeigneter Bereifung nicht nur gefährlich, sondern auch versicherungstechnisch fahrlässig.

Ab wann das Winterprofil ans Auto? – Das „A und O“ ist „von O bis O“

Wenn der Herbstanfang im Terminkalender ansteht, sollten spätestens dann die ersten Gedanken für Winterreifen ebenfalls anstehen. Der Begriff „winterliche Straßenverhältnisse“ ist zwar nicht auf Grad und Schneeflocke genau definiert, aber beim ersten nächtlichen Frost sollten alle Alarmglocken schrillen.

Als empfohlener Zeitpunkt gilt der Wechsel zu Winterreifen im Oktober des Jahres und die Nutzung bis etwas zur Osterzeit des nächsten Jahres.

Eine Faustformel lautet: „Winterreifen von O bis O“. Wintereinbrüche kommen nicht selten überraschend und am nächsten Morgen beim Verlassen des Hauses ist eine schneebedeckte Straße vielleicht der „erste Schrecken“ des Tages. Nicht zu unterschätzen die Gefahr des plötzlichen Wintereinfalls wenn man mit dem Auto unterwegs ist.

Das Fahrverbot mit Sommerreifen gilt neben dem Fahrbeginn genauso wie für die Weiterfahrt. Für den schnellen Wechsel bleibt keine Zeit mehr, die Fahrt geht trotzdem zum Arbeitsplatz, mit Sommerreifen. Wehe es passiert ein Unfall, auch wenn dieser nicht selbst verschuldet worden ist. Eine Schneedecke auf der Straße, oder auch nur nasser Matsch ist ohne Zweifel schon ein „winterlicher Zustand“.
Die Haftpflichtversicherungen können in diesem Fall (zurecht) etwas Probleme bei der Schadenabwicklung bereiten.

Das Winterprofil soll gesetzlich festgesetzt werden

Der Reifenhandel jubelt schon jetzt. Der Gesetzgeber wollte noch in diesem Monat Oktober 2010 die neue Regelung zur Winterreifenpflicht durchsetzen. Die Reifenhändler freuen sich jetzt schon auf einen ggf. einsetzenden Aufschwungs der Winterreifen-Verkäufe. Der alljährliche Lieferengpass gegen Mitte November wird eventuell schon früher eintreffen. Obwohl dies des Reifenhändlers Freude ist, kann eigentlich nicht vom „Leid“ des Autobesitzers gesprochen werden.

Winterreifen-Gesetz ist keine Schikane – Sicherheit auf den Straßen

Winterreifen dienen schlicht und einfach der eigenen Sicherheit und auch der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Was vielleicht in Schleswig-Holstein nicht zutrifft, kann in Bayern zur extremen Situation werden. Autos mit Sommerreifen bei Schnee und Matsch einen Berg auf- oder abfahren.

Winterreifen haben besseren Kontakt zum Boden. Für zuverlässigeres Fahr- und vor allem auch Bremsverhalten sorgen Winterreifen auch auf „chronisch“ ebenen Landschaften wie im Norden Deutschlands.
Allwetterreifen stellen einen mehr oder weniger schlechten Kompromiss dar. Zwar steht die genaue Formulierung des Gesetzes für die Winterreifenpflicht noch nicht genau fest, aber die Vermutung liegt nahe, dass Allwetter-Reifen von der Regelung ausgeschlossen sein werden.

Wer an Winterreifen sparen will kann trotzdem teuer davonkommen

Was beim ersten Blick auf die Winterreifenpflicht als das Leid des Autofahrers aussieht ist in Wahrheit die „nötige Motivation“ für die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.

Sich mit Sommerreifen durch den Winter zu mogeln kann wohl nach Umsetzung des neuen Gesetzes zur Winterreifenpflicht zu empfindlichen Geldbußen führen, allerdings ist auch zu diesem Thema die Regelung noch nicht vollends formuliert. Die Autoversicherer dürften das neue Gesetz ebenfalls begrüßen.

Die Winterreifen-Regelung gibt mehr Sicherheit für die entsprechende „Behandlung“ der Unfallverursacher und -gegner wenn in der Winterzeit womöglich Sommerreifen im Spiel gewesen sind.

Bevor der große Run auf die Lagerbestände der Winterreifen los geht, sollte schon im Oktober („O bis O – Faustformel“) rechtzeitig für neue Winterreifen gesorgt werden. Das Ergebnis ist mehr Fahrsicherheit auf den Straßen und ein „gelassener“ Reifenwechsel ohne Drängeln in der Kfz-Werkstatt.

Winterreifen-Pflicht im Gesetz ändert nichts an den Winterreifen-Typen

Eindeutige Winterreifen sind nach wie vor Bereifungen mit der Kennzeichnung M+S, oder ein angebrachtes Symbol als Schneeflocke. Der „Trick“ mit der Mischbereifung von Winterreifen an den Antriebsrädern und Sommerreifen an der „mitgezogenen Achse“ sollte unterlassen werden. Dies ist nicht zulässig und führt neben Fahrunsicherheiten auch zu rechtlichen Problemen.

Das erwartet Sie im Jahre 2011

Strompreiserhöhung und höhere Krankenkassenbeiträge
Die Bundesregierung hat inzwischen das neue GKV-Finanzierungsgesetz verabschiedet –
Das Ergebnis: Mehr Beiträge gesetzl. Krankenkasse – Kassenbeiträge 2011

Die schon angekündigten Strompreiserhöhungen 2011 haben einen Grund –
EEG-Umlage – Strompreistreiber EEG-Umlage

Ihre Erfahrungen zählen – Jetzt mitmachen!
Haben Sie schon Erfahrungen mit Ihrer Kfz-Versicherung nach Unfall im Winter mit Sommerreifen?
Gab es Schwierigkeiten mit der Schadenabwicklung, ist ein „Auge zugedrückt worden“ oder gab es eine „klare Linie“? Schreiben Sie einfach Ihre Erfahrungen zu Ihrer Autohaftpflicht. Ein paar Zeilen zu Ihrer Meinung – Jetzt mitmachen!

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13 Gedanken zu „Neues Gesetz für Winterreifenpflicht – Des einen Freude des anderen Leid?

  • 1. August 2011 um 11:34
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    Im August 2011 fahre ich nach Spanien und kehre zurück im Januar 2012. Evtl. werde ich an einem Wochenende zurückkehren. D.h. ich muss an der Grenze übernachten, um werktags Winterreifen aufziehen zu lassen. Meine Sommerreifen kann ich dann per Spedition in meinen Heimatort transportieren lassen. Herr Ramsauer braucht anspruchsvollere Aufgaben um seinen Posten auszufüllen, als sich um Winterreifen, LKW Überholthemen und jetzt auch noch um S21 zu kümmern…..

  • 6. Dezember 2010 um 7:37
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    Ist schon schlimm zu lesen welche Einstellung viele „Kraftfahrer“ haben. Dass Winterreifen bessere Eigenschafren (Bremsweg, Beherschbarkeit) haben, haben viele Fachleute (auch ADAC, AVD u.a.) bestätigt. Und das in Großstädten keine Winterreifen erforderlich sind, ist doch auch Quatsch. Oder sind dort zu jeder Zeit alle Strassen geräumt und gestreut? Gerade in diesen Bereichen mit großem Verkehrsaufkommen sind solche „Schleuderer und Auffahrer“ ein besonderes Ärgernis und eine stetige Gefahr für andere.

  • 3. Dezember 2010 um 1:20
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    Moinsen…
    ich kann beiden Seiten leider Zustimmen. Natürlich ist ab einer geringen Temperatur ein Winterreifen schon zu empfehlen, auch wenn noch kein Schnee liegt. Allerdings stimme ich dem Winterreifen zu, dass es in Hamburg recht häufig so ist, dass Winterreifen nicht wirklich nötig sind. Mit der Weile wohne ich knapp 300km südlicher und hier wiederum ist es mir schon um einiges wichtiger Winterreifen zu haben und auch zeitig zu nutzen. Man sollte bisher seine Bereifung den Umständen entsprechend anpassen. Leider gab es hier dann jene Unbelehrbare, die auch im tiefsten Schnee mit ungeeigneter Bereifung unterwegs waren. Jene, die den Verkehr gefährdeten oder durch übertriebenes langsam-fahren aufhielten und somit auch dadurch zur Gefährdung führten (wie z.B. riskante Überholmanöver anderer). Da einige dementsprechend einfach keine logischen Schlussfolgerungen ziehen konnten/wollten, muss dem deutschen Bürger mal wieder etwas mehr vorgeschrieben werden, damit es einfach für alle gilt und keiner sich versuchen kann rauszuwinden.
    Ich fuhr in 8 von 10 Jahren nur mit Sommerreifen, solange dies möglich war (Wintereinbruch über Nacht gibts nicht wirklich für mich.. man sollte schon vorrausschauend fahren, und nicht darauf hoffen, dass der Schnee erst in 5 Tagen kommt, anstatt morgen schon).
    Die letzten beiden Winter bin ich auch auf Winterreifen umgestiegen, weil es mir einfach wohler dabei war. Nicht wegen irgendeiner Vorschrift.

    Meiner Meinung nach sind Winterreifen in einer Großstadt nicht so dringend, wie in etwas ländlicheren Gebieten, alleine schon wegen der wesentlich geringeren gefahrenen Geschwindigkeit.
    Aber wo fängt die Großstadt an und wo hört sie auf? Dann lieber wirklich Winterreifen und alle haben ihre Spielregeln.
    So große Unterschiede habe ich nicht wirklich feststellen können, aber vielleicht tuckere ich ja auch einfach zu sehr 😉 Wenn die Reifen aber wirklcih in extremen Situationen so viel bringen, dann denkt doch einfach dran.. es könnten auch eure Kinder oder Frau sein, die vor euer Auto geraten, wenn ihr ins Rutschen kommt und sie an ein Geländer oder eine Wand nagelt.

  • 1. Dezember 2010 um 5:23
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    Nicht M und S muß draufstehen ( da hat Holger F. unrecht) das Zeichen Mund S ist nicht geschützt und darf überall draufstehen Teoretisch selbst auf Slicks;).
    Das müßte nun eigentlich jeder Autofahrer wissen, dieser berühmte Berg mit der Schneeflocke muß draufsein, der den Reifen als wintertauglich auszeichnet.Auch auf manchen Allwetterreifen ist das drauf.
    Oben steht aber nichts davon das die Winterreifenpflicht auch für Motorräder und LKW gilt.(LKW aber nur Pflicht auf der Antriebsachse)!!!

    Ist schon in Ordnung das Gesetz, auch ich hab nur Allwetterreifen drauf da nicht so viel Schnee ,wie in Bayern aber ob Winterreifen Recht hat, wenn er sagt in HH braucht er keine, geht dort im Norden die Temperatur nie unter 7 Grad ? denn ab da verhärtet sich die Gummimischung und Sommerreifen sind somit ungeeignet, auch wegen Ihm wurde das Gesetz eingeführt, da es viele zu locker sehen.

  • 27. November 2010 um 22:39
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    Also ich finde das Gesetz absolut in Ordnung. Es entstehen einfach zu viele Staus und Unfälle, weil Leute auf schneeglatten Straßen mit Sommerreifen unterwegs sind. Es wundert mich sowieso, dass es so viele „Unbelehrbare“ gibt, die es immer noch darauf ankommen lassen.

  • 27. November 2010 um 15:14
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    M+S muss auf den Reifen draufstehen, für Matsch und Schnee. Ganzjahresreifen können dies auch haben, einfach nachsehen ob es draufsteht.

  • 27. November 2010 um 13:14
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    Jetzt weiß ich immer noch nicht ob ich noch mit Ganzjahresreifen fahren darf.
    Ist hier nur so angedeutet worden, währ interessant zu wissen bevor ich aus Unwissenheit
    unnötig Geld ausgebe.

  • 27. November 2010 um 0:26
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    Peter Ramsauer ist aus Bayern, ich bin aus Bayern. Peter Ramsauer schlug das Gesetz vor, die Bundesregierung hat entschieden. Sicher sind die alljährlichen Strassenverhältnisse in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands ebenso verschieden. Jedoch kann ich @Paul Habert aus meiner eigenen Erfahrung beipflichten. Schon im vergangenen Oktober kam ein erster Wintereinbruch in der Grenzregion Österreichs. Zwischen Garmisch, über den Brenner bis „runter“ auf der anderen Seite war „Landunter“ durch Schnee. Einige Fahrzeuge lagen schlichtweg brach und quer, da offensichtlich Sommerreifen, die Räder drehten vergebens leer durch. Ein ganzes Leben lang ohne Unfälle zu fahren ist erfreulich, aber würde es auch in Ordnung sein, wenn der Fahrer letztendlich gar keinen Führerschein besässen hätte, soll ja auch schon vorgekommen sein?

  • 26. November 2010 um 22:25
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    Ich bin 69 Jahre und fahre seit meinem 18.Lebensjahr Unfallfrei mit Sommerreifen.Wie kann sich Peter Rammsauer zu diesem Blödsinn entscheiden? hat er überhaupt einen Führerschein!!!!!!Wir haben als deutsche Bürger in unserem Land nichts mehr zu melden.Als nächster Knaller kommt die Türkei in die EU,dann können wir auswandern.

  • 24. November 2010 um 20:59
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    Es war teilweise lustig wie auch beängstigend, wieviele Autos auf dem Weg Richtung Österreich durch den „plötzlichen“ Winter quer standen, bzw. hoffnungslos das Sommerreifen-Profil polierten. Solange nichts passiert ist noch hinnehmbar. Nachdem das Fahrzeug allerdings nicht mehr gefahren werden darf, würde mich die Endstory interessieren, wie die Fahrzeuglenker final heim- oder hingekommen sind.

  • 14. Oktober 2010 um 21:23
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    @ „Hr. Winterreifen“
    Ist in Hamburg wirklich noch nie auch nur eine einzige Schneeflocke hinunter gestürzt? 😉

  • 13. Oktober 2010 um 10:37
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    Ohje, ich hoffe nicht wirklich, dass das Gesetz kommen wird, ich lebe in hamburg und da brauchen wir wirklich keine winterreifen.

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