Nach Erhöhung „Öko-Steuer“ jetzt neue Kernbrennstoffsteuer 2011
Am 28. Oktober 2010 wurde die Gesetzesvorlage zur Einführung der Kernbrennstoffsteuer vom Bundestag abgesegnet. Die Mehrheit für den Zuspruch zur Kernbrennstoffsteuer war zwar nicht überwältigend, dafür dennoch mit 319 Ja-Stimmen gegen 269 Nein-Stimmen (1 Enthaltung) sehr deutlich.
Überblick
Nun der „Gerechtigkeit“ wegen neue Steuer für konventionellen Strom

ab 2011 besteuert
Steuer für konventionellen Atom Strom
Ab dem 01. Januar 2011 sind somit Steuern für die „Verbrennung“ von radioaktiven Material fällig und sollen vorläufig bis zum 31.Dezember 2016 Bestand haben. Je nach der Entwicklung von Atomkraftwerken, deren Einsatz zur Stromerzeugung und den Steuereinnahmen, dürfte der Endtermin wohl mehr ein offenes Ende finden.
Durch die Kernbrennstoffsteuer werden etwa 2,3 Milliarden Euro pro Jahr für den Bundeshaushalt erwartet.
Die neue Kernbrennstoffsteuer wird dann wirksam, wenn ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe erstmals in einem Kernreaktor eingesetzt werden und anschließend eine selbsthaltende Kettenreaktion auslösen.
Die Endstation der Kernbrennstoffsteuer – Erhöhung Endkunden-Strompreise 2011
Eine neue Steuer, die primär den Erzeuger, Hersteller, oder Dienstleister betrifft, wird in der Regel direkt oder auch indirekt an den Kunden, bzw. Endverbraucher weiter gegeben. Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass die höhere finanzielle Belastung durch die Kernbrennstoffsteuer die Betreiber dazu veranlassen wird, die neue Kernbrennstoffsteuer weiterzureichen. Endstation ist der Stromkunde.
Ob in den kalkulierten 2,3 Milliarden Euro schon die Mehrwertsteuer mit einbezogen wurde, ist nicht erkenntlich. Nachdem die EEG-Umlage (quasi indirekte „BIO-Stromsteuer“) für Beginn 2011 erhöht worden ist (Info „Öko-Steuer“), darf durch die neue Kernbrennstoffsteuer jetzt von „ausgleichender Gerechtigkeit“ gesprochen werden.
Dem oft zitierten „Ausweichverhalten“ der Verbraucher ist somit vorgebeugt.