Mindestlohn-Anhebung auf 8,84€ ab 2017 möglich

Arbeitnehmer – Update: 27.07.2017-


Die gesetzliche Lohnuntergrenze soll nach einem Beschluss der Mindestlohn-Kommission ab 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde lauten. Das Bundesarbeitsministerium begrüßt die Mindestlohnanhebung.

Mindestlohnanhebung stößt auch auf Kritik

Industrie
Mindestlohn soll um 0,34 Euro angehoben werden

Die Mindestlohn-Kommission beschloss die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2017 auf 8,84 Euro pro Stunde (derzeit 8,50 Euro). Diese Anhebung um 0,34 Euro gilt derzeit noch als eine Empfehlung an das Bundesarbeitsministerium.

„Der Mindestlohn wirkt und er funktioniert“, so Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die gesetzliche Lohnuntergrenze sei mit diesem Schritt mehr „alltäglich und selbstverständlich geworden“. Nahles wolle nun den Beschluss der Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vorlegen, damit dieser als Rechtsverordnung zum 01. Januar 2017 verbindlich werden kann.

Dennoch stößt der Beschluss der Mindestlohn-Anhebung auch auf Kritik. Ifo-Präsident Clemens Fuest bedauert die Erhöhung. „Angesichts der Flüchtlingszuwanderung hätte ich es für angemessen gehalten, den Mindestlohn vorerst nicht zu erhöhen“, so Fuest am Dienstag. Auch wenn der Verzicht, den Mindestlohn auf über 9 Euro anzuheben ein positiver Aspekt sei, fürchtet Fuest, „dass das Auswirkungen auf die Flüchtlingsintegration hat“.

Weitere Informationen über den Mindestlohn vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.


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