Hartz-IV-Sätze 2021 – Mogelpackung & Augenwischerei

Hartz-IV –


Mit der medial sehr präsent aufbereiteten Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze zum Jahr 2021 handelte es sich lediglich um eine Mogelpackung. Eine scheinbar großzügige Erhöhung findet gar nicht statt, sondern lediglich das Aufholen einer vorab festgelegten Fortschreibung.

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Hartz-IV-Sätze ab 2021: Schon längst gesetzlich festgelegt

Unredlich und zynisch – Verkauf der Hartz-IV-Sätze

„Mehr Geld als erwartet“. Diese Blickrichtung sieht weit besser aus als „weniger Geld als nötig“. Mit der positiv wirkenden Veröffentlichung der voraussichtlichen Anhebungen bei den Leistungen für Hartz-IV-Abhängige haben sich die Medien förmlich überschlagen. Allerdings handelt es sich wohl nur um die übliche Magerpackung, jedoch mit ein besonderes Schleifchen drum herum. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Aufmache des Arbeitsministeriums, da es sich ohnehin nur um die eigentlich schon geplante Anhebung der Regelsätze bis zum Jahr 2021 handelte. Demnach sind die bislang bekannten Regelsätze den Statistiken aus dem Jahr 2018 entnommen, welche rein auf dem Papier nur bis zum 01. Januar 2020 fortgeschrieben wurden.

Das Ministerium habe in Wirklichkeit gar nicht nachgebessert, sondern „lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben“, so DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Diese bereits festgelegte Fortschreibung nun den Ärmsten in der Gesellschaft „als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen“, sei unredlich und zynisch.

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