Gewinnspiele am Telefon – Erneutes Verbot gegen unerwünschte Anrufe
Lästige Anrufe durch unerwünschte Werbeanrufe und sogar mit unterdrückter Rufnummer. Trotz der oft eindeutig rechtswidrigen Handlungen werden nach wie vor unzählige Haushalte Tag für Tag von den undurchsichtigen Gewinnversprechen und Reklameanrufen belästigt. Die Bundesnetzagentur hat alle Hände voll zu tun, um den Verbraucher gegen das illegale Treiben der „Werbeagenturen“ zu schützen.
Nur 4 Monate dauerte die Untersagung für telomax GmbH

Dieses Mal hat es seit dem Eingehen der ersten Beschwerdeanrufern bei der Bundesnetzagentur seit September 2010 nur knappe 4 Monate gedauert, bis das Verbot gegen das Vorgehen der telomax GmbH ausgesprochen wurde.
In diesem konkreten Fall wurden dem Angerufenen ein 100,- Euro Gewinn in der Form eines Kosmetikgutscheines versprochen. Die Telefongespräche verliefen dahingehend, dass dem Angerufenen ein mündlicher Vertragsabschluss zur Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst unterstellt wurde. Immerhin war dieser „unfreiwillige Service“ kostenpflichtig und schlug mit 9,90 Euro pro Woche zu Buche.
Die Abrechnungen wurden an deren Telefonrechnungen unter der Rubrik „Beträge anderer Anbieter“, bzw. „Verbindungen über telomax GmbH“ unter Angabe der Artikel-/Leistungsnummer 61404 als „Mehrwertdiensteabonnements“ und der Artikel-/Leistungsnummer 83917 als „Premium Abonnement Services, www.tel-and-pay.de“ aufgeführt (Quelle BnetzA).
Die Bundesnetzagentur untersagte der telomax GmbH weitere Berechnungen, bzw. Kassieren dieser Leistungen mit sofortiger Wirkung.
Zeit wurde es das sowas grundsätzlich untersagt wird. Seit dem Verbot ist jedenfalls bei mir Ruhe mit solchen Anrufen.