EZB will ESM-Urteil aus Karlsruhe abwarten
Die EZB scheint mit ihrem Vorhaben, am 06. September weitere Einzelheiten zu den geplanten Anleiheaufkäufen zu veröffentlichen, zurück zu rudern. Die Entscheidung aus Karlsruhe, wie mit dem ESM weiter umgegangen werden soll, hat offenbar vorrangige Bedeutung.
Am 06.09.12 sollte nach der EZB-Ratssitzung der „grobe Schliff“ zum geplanten Anleihenprogramm der Öffentlichkeit präsentiert werden. EZB-Mitarbeiter wollen Bloomberg mitgeteilt haben, dass die Europäische Zentralbank zuerst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wolle. Für den 12. September ist die Entscheidung über die eingereichten Klagen gegen den ESM geplant.
Darüber hinaus wären noch Details zu den Anleihekäufen zu klären. Die EZB-Mitarbeiter räumten ein, dass es bis zum 06. September wahrscheinlich gar nicht möglich wäre, das Anleihe-Programm fertig zu stellen.
Dass die EZB den Fortgang der Ankauf-Pläne vom Urteil aus Karlsruhe abhängig machte, läßt sich allerdings nicht ableiten.
Bis heute haben sich die Vermutungen erhärtet, dass die EZB plane, den Krisenländern durch Ankäufe von Staatspapieren zu unterstützen, falls die Anleihezinsen bedrohlich hohe Werte erreichen sollten. Dafür stünden der EU-Notenbank unbegrenzte Mittel zur Verfügung.