EuGH bestätigt EZB-Anleihekaufprogramm
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) bestätigt. Am Dienstag entschied das Gericht, die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des massenhaften Ankaufs von Staatsanleihen.
Mario Draghi kann nun die Staatsanleihen mit „ruhigem Gewissen“ ankaufen
Anleihekaufprogramm sei mit EZB-Mandat vereinbar
Das im Jahr 2012 von der EZB ins Leben gerufene und im vergangenen März aktivierte Anleihekaufprogramm ist nach Ansicht des EuGH rechtmäßig. Am Dienstag verkündete der Europäische Gerichtshof die „Bazooka“ des EZB-Chefs Mario Draghi, im Notfall ohne Begrenzung die Anleihen der verschuldeten Euro-Mitgliedsländer abzukaufen. Ein derartiges Anleihekaufprogramm diene der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit der Länder und sei mit dem Mandat der EZB vereinbar.