Bundesnetzagentur hat Abschaltung der Auskunft 11861 angeordnet

Telefonmißbrauch

Am 23.12.2010 meldete die BnetzA die Anordnung zur Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11861 mit sofortiger Wirkung. Darüber hinaus wird der Betreiber der 11861 Nummer dazu verpflichtet, die bereits durch die Verbraucher gezahlten Entgelte für Weitervermittlungsdienste ohne Verzug zurück zu zahlen.

Das Einziehen noch nicht gezahler Entgelte wird untersagt.
Die Abschaltung der 11861 wird damit begründet, dass innerhalb des Zeitraums vom 16.04.2010 bis zur Abschaltung die gesetzlich vorgeschriebene Preisangabe nach der Auskunft und vor der Weitervermittlung nicht durchgeführt worden ist.

Irreführende „Auskunft“ mit Hinhalte-Methoden führten zu teuren Rechnungen
Eine einfache Auskunft erhalten wollen, aber dann über „Irrwegen“ zu einer überteuerten Rechnung gelangen. Das schien die Vorgehensweise der 11861 gewesen zu sein.

So argumentiert die Bundesnetzagentur: „Diese hatte aufgrund einer Reihe von langatmigen, überflüssigen und irreführenden Ausführungen eine Länge von einer Minute und 47 Sekunden. Allein die so ausgestaltete „Preisansage“ kostete die Verbraucher 3,98 Euro.“

Auf die Schliche gekommen ist die Bundesnetzagentur dieser Vorgehensweise durch wiederholte Testanrufe über Oktober bis November dieses Jahres.

Geprellte Kunden durch Irreführung und Unterlassung Preisansage der 11861

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Sofortige Abschaltung
Auskunft 11861

Der Stein des Anstosses war der Verbraucher
Seit Mai dieses Jahres wurden der Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden über den Auskunftsanbieter 11861 gemeldet. Vielen Verbrauchern war vielleicht diese Nummer noch in den Händen der Deutschen Bahn AG in Erinnerung. Diese hat jedoch zum Ende 2008 den Dienst der hausinternen Auskunft eingestellt und die 11861 zurück gegeben.

Die freie Nummer wurde mitte Dezember 2009 an den neuen Inhaber zugeteilt. Seit dieser Zeit riefen viele Verbraucher völlig ahnungslos die Nummer 11861 an, noch im Glauben, die Auskunft der Deutschen Bahn AG zu erreichen.

Dieser Irrglaube wurde vor allem noch durch alte Voreinstellungen der Telefonbücher in Handys verstärkt. Die Nummer 11861 war nach wie vor als „Bahn Auskunft“ eingetragen.

Für viele Verbraucher wird die 11861 Abschaltung eine Weihnachtsbeschehrung sein
Die Abschaltung der 11861 schützt jegliche weitere Anrufer gegen fortgesetzen Missbrauch durch „irrtümlicher“ Auskunfts-Anfragen an die Bahn. Schon bisher bezahlte Entgelte müssen unverzüglich zurück erstattet werden. Noch nicht eingezogene Entgelte dürfen nicht mehr eingezogen werden.

Ein besonerer Augenmerk für die kommenden Rechnungen sollte somit für jeden Anrufer die Nummer 11861 auf der Liste sein. Dennoch rät die Bundesnetzagentur alle Verbraucher, die vor einer Weitervermittlung über die 11861 zu den anfallenden Kosten nicht informiert, oder über die Kosten im Unklaren gehalten worden sind, sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Wegfalls des Entgeltes zu berufen.
Lt. §66 Telekommunikationsgesetz sind Auskunftsdienste zur klaren „Preis-Ansage“ verpflichtet.

(Quelle: BnetzA)

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