Kritik gegen Regulierungswut von Dekra und TÜV

Regulierungen –


Ordnung muss ein und deshalb gehören einmal definierte Vorschriften auch auf den Millimeter genau einzuhalten. Wo kämen wir sonst hin? Die Regulierungswut und deren Durchsetzung kollidiert immer mehr mit weiteren geistreichen und vor allem lukrativen Ideen auf diesem Gebiet.

Spielzeugauto

Das Auto – Eines des Dekra und TÜV liebstes Spielzeug für kreatives Reglement

Aus einst definierter Vorschrift wird nun aktive Behinderung

Die Regulierungswut in der Bundesrepublik trägt manchmal seine Blüten. Für so ziemlich alles, was in Erscheinung tritt, findet sich jemand, der sich dazu genötigt fühlt, dafür Regulierungen und Vorschriften durchzusetzen. Zu den eifrigen Regulierern mit den notwendigen politischen Einfluss zählen u.a. Dekra und TÜV. Einmal durchgesetzt, dass ein Fahrzeug erst zugelassen wird, wenn der private Verein TÜV seinen Segen gegeben hat, fällt es auch leichter, weitere für den Fahrzeughalter kostenpflichtige Kontrollpositionen zu kreieren. Diese Regulierungswut kollidiert derzeit mit den Plänen der Bundesregierung, möglichst schnell die Verbrennungsmotoren zu verbannen und diese mit E-Motoren zu ersetzen.

Zu spüren bekommt diese „typische deutsche Bürokratie“ u.a. der Bundesverband deutscher Fahrschulen (BDFU). Dieser wirft Dekra und TÜV die systematische Behinderung der Einführung von E-Autos an Fahrschulen vor. Beide Vereine seien daran „unter reger Mitwirkung“ beteiligt, so Rainer Zeltwanger, Vorsitzender des BDFU zur Süddeutschen Zeitung (Montagsausgabe). Prüfungsfahrzeuge unterliegen besonderen Regeln und Vorschriften und diese würden durch E-Autos nicht eingehalten.

Dekra und TÜV beharren auf die Einhaltung der Vorschriften für einen ausreichenden Platz hinten rechts auf der Rückbank des Fahrprüfers. Dieser sei bei E-Autos zu eng. Mit dem E-Golf, Nissan Leaf Zero und Tesla S gebe es derzeit nur 3 zugelassene Prüfungsfahrzeuge mit E-Motoren.

TÜV-Sprecher Marc Philipp Waschke verteidigt das Vorgehen. Der Süddeutschen Zeitung erklärte Waschke, dass einige E-Fahrzeuge den Anforderungen nicht genügten. Die Innenraummaße seien zu gering. Schließlich wolle man einen sicheren und „angemessenen Arbeitsplatz“ sicherstellen. Für den Sitzplatz der Fahrprüfer gebe es im „Anhang der Fahrerlaubnisverordnung“ ein vorgeschriebenes Mindestmaß. Diese umfassten verdeutlicht anhand einer Skizze die Mindestmaße für Fußraum, Kopfraum, Mindestkniehöhe, Sitztiefe, Rückenlehnenhöhe und Sitzhöhe. Diese Maße sind in Millimeter angegeben. Sollte ein Fahrzeug diese Maßvorgaben nicht einhalten, so werde dieser Typ von Dekra und TÜV nicht als Prüfungsfahrzeug zugelassen.

Regulierungswut ist ein weit verbreitetes Phänomen

Derartiges Bestehen auf die Einhaltung weniger Millimeter dürfte auch schon so mancher Bauherr erlebt haben, wenn der hiesige Kaminkehrer mit grimmiger Miene den vorgeschriebenen Mindestabstand hinter Öffnungen und Revisionsklappen der Heizungsanlage monierte und damit die Zulassung bzw. Erlaubnis zur Inbetriebnahme verweigerte. Ähnliches auch beim örtlichen Stromgrundversorger bzw. Netzbetreiber, der die Montage der Zähler verweigerte, weil es „hinten“ an 2 cm fehlte.

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