Kostenträchtige Brexit-Maßnahmen ohne sicheren Brexit
Die ersten Maßnahmen aufgrund des geplanten Brexits sind längst am Laufen, obwohl der Ausstieg Großbritanniens aus der EU noch nicht mal besiegelt ist. So darf auch der Umzug von EU-Einrichtungen auch durchaus was kosten.

Umzugsmaßnahme ohne Nägel mit Köpfen – Kostenträchtige Präventivmaßnahme?
Überblick
Deutsche Steuerzahler müssen von Kostenanteilen verschont bleiben
Der Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit„) ist noch nicht einmal durch, geschweige vollzogen, sondern schlicht vertagt. Dann stehen erst weitere Verhandlungen zwischen der UK-Regierung und der EU-Kommission an, wie es nun mit dem vermeintlichen Brexit weitergehen könnte. Dennoch sind bereits Maßnahmen am Laufen, die offenbar von einem tatsächlichen Ausstieg ausgehen. So steht der Umzug der sog. Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) mit gegenwärtigem Sitz in London nach Amsterdam auf dem Plan und dies ist natürlich mit Kosten verbunden.
Wie hoch die Kosten ausfallen, erfuhr der FDP-Abgeordnete Wieland Schinnenburg anhand einer Anfrage beim Bundesgesundheitsministeriums und es gab auch eine Antwort. Demnach schlägt lt. den Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) der Umzug der EMA mit 87 Millionen Euro zu Buche, im Zeitraum zwischen 2018 und 2020. Als mindernde Umstände wurde jedoch hervorgehoben, dass die auf lange Zeit in London angemieteten Gebäude einem Untervermieter überlassen werden sollen. Diese Möglichkeit wolle man noch überprüfen. Dazu komme, dass UK verpflichtet sei, anteilig die Kosten in einem Umfang von knapp 12 Prozent für den EMA-Umzug zu tragen.
Der FDP-Abgeordnete forderte im Gespräch mit RND ein, dass Großbritannien die Umzugskosten alleine zu tragen habe, da schließlich der Brexit der Auslöser für diese Maßnahme sei. Die Bundesregierung sei ohnehin dazu angehalten, die deutschen Steuerzahler vor der Übernahme von Kostenanteilen zu bewahren.
Bonn-Berlin-Kosten auf Bundesebene sind auch nicht zu verachten
Angesichts der Kosten in Höhe von 87 Millionen Euro auf EU-Ebene, können durchaus wieder die einmaligen und laufenden Kosten für den Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin hervorgehoben werden. Diese Kosten werden ausschließlich vom Steuerzahler gestemmt und dies nicht zu knapp. Alleine die Errichtung von Regierungsbauten in Berlin kosteten mehr als zehn Milliarden Euro. Bonn erhielt eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Die laufenden Mehrkosten aufgrund der „zweigleisigen“ Struktur durch die in Bonn verbliebenen Ministerin werden vom Bundesfinanzministerium derzeit mit 7,9 Millionen Euro pro Jahr angegeben.