Klares Defizit im 1. Halbjahr 2020 – Maastricht-Kriterien gerissen
Nach einem kurzen Jahr der eingehaltenen Maastricht-Kriterien wird die öffentliche Hand im Jahr 2020 voraussichtlich gleich zwei Richtlinien reißen. Neben der zu hohen Schuldenquote wird voraussichtlich auch die Kategorie Neuverschuldung nicht mehr eingehalten werden können. Im ersten Halbjahr 2020 fuhren die Steuergeld-Treuhänder ein Defizit von 3,2 Prozent ein.

Zu viele Gelder der Steuerzahler wurden für Corona-Maßnahmen aufgewendet
Gefallene Steuereinnahmen bei gleichzeitig höheren Ausgaben
Die öffentliche Hand wandelte die über Jahre gehütete „schwarze Null“ in ein tiefrotes Minus. Mit dem selbst verordneten Lockdown fuhren die verantwortlichen Politiker des Bundes und der Länder die öffentliche Haushalte in eine steile Abwärtsfahrt. Lt. Destatis (Dienstag) wird das Defizit im ersten Halbjahr 2020 rund 51,6 Milliarden Euro betragen. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird die Defizitquote bei 3,2 Prozent liegen. Im gleichen Zeitraum ein Jahr zuvor lagen die Haushalte mit 46,5 Milliarden Euro bzw. mit 2,7 Prozent noch ordentlich im Plus.
Damit reißen die öffentlichen Steuergeldverwalter die Maastricht-Richtlinie der maximalen Neuverschuldung innerhalb eines Jahres. Kaum anzunehmen, dass im zweiten Halbjahr 2020 ein Plus eingefahren werden kann, welches die Maastricht-Grenze einer Neuverschuldung von höchstens 3 Prozent des BIP wieder herstellt. In diesem Fall werden Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen zusammen auch eine weitere Maastricht-Grenze überschreiten. Die Maximalverschuldung von 60 Prozent des BIP. Diese Linie wurde nach Jahren im vergangenen Jahr erstmalig wieder unterschritten. Mit den aufgrund der als Pandemie erklärten Corona-Welle gelockerten Multi-Milliarden wird sich die Schuldenquote Ende des Jahres voraussichtlich wieder der Marke von 70 Prozent nähern.
Zum nun festgestellten Defizit führten verminderte Steuereinnahmen bei gleichzeitig höheren Ausgaben. Lt. Destatis lagen die Ausgaben der öffentlichen Hand im ersten Halbjahr 2020 um 9,3 Prozent höher und die Einnahmen um -8,1 Prozent niedriger. Den größten anteiligen Anstieg der Ausgaben verursachten die Zuschüsse im Rahmen der Kurzarbeit. Die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge und diverse „Soforthilfen“ stiegen um 177,5 Prozent an. Die Kurzarbeitszeit soll darüber hinaus auf nun 24 Monate verlängert werden. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Konjunktur so schnell nicht mehr auf die Beine kommt und die diesbezüglichen Ausgaben weiterhin florieren werden.
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