Klage vor BVerfG gegen Bankenunion und ESM im Gepäck

Bankenaufsicht-


Die geplante Bankenunion wird voraussichtlich vor dem Deutschen Bundesverfassungsgericht landen. Deutsche Professoren sehen in den derzeitigen Entwürfen Brüssels einen Verstoß gegen die europäischen Verträge.

ESM

Der steuerfinanzierte Länder-Rettungsfonds ESM soll für die Rettung der Banken „missbraucht“ werden

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde von der EU ins Leben gerufen, um Mitgliedsländer vor einer Staatsinsolvenz zu bewahren. Der ESM ist gefüllt von den Beitragszahlungen der einzelnen Länder in einem Volumen von 700 Milliarden Euro. Damit sollen Notkredite von bis zu 500 Milliarden Euro (ohne „Finanz-Hebel“) zur Verfügung gestellt werden können. Deutschland ist mit einem Anteil von 27 Prozent (knapp 190 Milliarden Euro) der Haupteinzahler.

Im Rahmen der geplanten Bankenunion und der Abwicklung maroder Kreditinstitute wurde der ESM kurzerhand als letzte Instanz in das Abwicklungsprogramm mit integriert. Damit dient der mit Steuergeldern finanzierte Rettungsfonds für die Länder automatisch als „Kapitalreserve“ insolventer Privatbanken. Ein Konzept, das von der EU-Politik in der Entstehungsphase des ESM verschwiegen nicht vorgesehen wurde.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) setzte im September 2012 (vermeintlich) klare Grenzen zum ESM, vermochte aber nicht die berechtigten Bedenken zahlreicher Kritiker aus der Welt zu schaffen. Ende des Monats unterzeichnete Bundespräsident Joachim Gauck nach eine Phase „des Überdenkens“ die Ratifizierungs-Urkunde des ESM-Vertrags.

Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit ESM und Grundrecht beschäftigen

Der Europäische Stabilitätsmechanismus soll Euro-Mitgliedsstaaten vor der Insolvenz bewahren. Das BVerfG beschäftigte sich mit der Haftungsfrage Deutschlands und gab final den Weg frei. Im Zuge der Eurorettungs-Politik spielen die teils hoch verschuldeten Investment-Banken eine zentrale Rolle. Der explosionsartige Anstieg der Haushaltsschulden einiger Euro-Krisenstaaten beruht auf die Rettung der eigenen Banken.

Mit dem ESM und seinen Milliarden wurden in Brüssel, womöglich durch das „Zuflüstern“ aus dem Bankensektor Begehrlichkeiten geweckt. Die Idee, den „Rettungsweg“ um eine Station abzukürzen und die maroden Banken direkt aus dem „Länder-Rettungsfonds“ zu finanzieren, ist auf Grundlage des Ursache- und Wirkungsprinzip eigentlich konsequent. Doch die rechtliche Situation scheint sich mindestens in der gleichen Grauzone zu befinden, wie die Ambitionen der Europäischen Zentralbank (EZB), den Euro-Ländern durch Anleihekäufe aus dem Sekundärmarkt zur Hand zu gehen.

Die aktuellen Pläne der Bankenunion, zur Bankenrettung Mittel aus dem steuerfinanzierten ESM zu verwenden, dürfen so nicht sein. Dieser Auffassung sind mehrere Professoren, die nach Informationen der Welt am Sonntag noch in dieser Woche eine Beschwerde beim BVerfG einreichen wollen. „Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den Europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar“, so der Berliner Anwalt Markus C. Kerber, Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik.

Die gemeinsame Bankenaufsicht sei ein „vorläufiger Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel„, so Kerber. Mit den derzeitigen Regeln zur gemeinsamen Bankenaufsicht werden die ersten Schritte unternommen, um den deutschen Steuerzahler einer „bisher nicht da gewesenen Haftung“ für Banken außerhalb der deutschen Bankenaufsicht auszusetzen.

Für die Kläger steht fest, dass die Risiken der Bankenunion von der Bundesregierung bewusst verschleiert werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) „täuscht die Öffentlichkeit über die Risiken der Bankenunion, und der Bundestag schläft tief und fest“, so die Kritik Kerbers.





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