Kinderschutz im Grundgesetz soll vorangetrieben werden

Politik –


Die Erweiterung des Grundgesetzes für den vermeintlich erweiterten Schutz von Kindern soll vorangetrieben werden. Ausgerechnet die Justizministerin ist Feuer und Flamme für diese Entrechtung der Erziehungsberechtigten durch die Hintertür.

Gewalt gegen Kinder

Der Schutz von Kindern ist auch ohne GG-Anpassung gesetzlich festgelegt

Vermeintlicher Kinderschutz sehr schwammig begründet

Für die jungen Bundesbewohner sollen spezielle Kinderrechte ins Grundgesetz (GG) festgeschrieben werden. Kritiker sehen (zurecht) die Gefahr, dass sich damit die öffentliche Hand das Vorrecht erteilt, den Erziehungsberechtigten das Sorgerecht zu entziehen, sobald ein Verstoß gegen das im GG stehende Grundrecht erkannt werden will. Dabei reichen die bereits festgeschriebenen Grundrechte bereits aus, um auch Kinder in diesen Schutzbereich zu nehmen. Es sei denn, man spricht den Kindern die Eigenschaft ab, ein Mensch zu sein. Das GG soll den Bundesbewohner vorwiegend vor Übergriffen des Staates schützen. Mit dem verwendeten Etiketts des vermeintlichen besonderen Kinderschutzes wird dieser grundlegende Schutz um ein weiteres Stück ausgehebelt.

Die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist Rechtsanwältin und damit sogar eine Ausnahme innerhalb der in der Regel völlig Fach-fremden Kabinettsbesetzung. Als Volljuristin sollte die SPD-Politikerin eigentlich den durchaus ausreichenden Schutzmechanismus des GG verstehen und in der Funktion als Rechtspflegerin auch zu verteidigen wissen. Allerdings setzt sie sich für die Umsetzung spezieller Kinderrechte im GG ein und beschwert sich über die Zurückhaltung des großen Koalitionspartners in der Bundesregierung. Zur Rheinischen Post (Donnerstag) sagte Lambrecht, dass ihr der Widerstand vonseiten der Union unerklärlich sei, da dieser Schritt im Koalitionsvertrag festgelegt wurde.

Lambrecht begründet die vermeintliche Notwendigkeit einer Grundgesetz-Erweiterung mit dem „besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch“. Gerade so, als wenn es diesbezüglich noch keine klaren Gesetze gäbe. Sollte ein derartiger Passus auch im GG verankert sein, so würden derlei Fälle mehr Aufmerksamkeit auf allen Ebenen erzeugen. „Wir könnten Millionen Kindern mehr Aufmerksamkeit und Gehör verschaffen, indem wir ihre Rechte stärker herausstellen“, so die SPD-Politikerin.

Die schwammige und ziemlich substanzlose Begründung der SPD-Politikerin entlarvt das Vorhaben, den Erziehungsberechtigten weitere Rechte zu entziehen, ganz besonders eindrücklich.

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